Reservierung eines Trautermins
Sofern beide Partner die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und keine Anerkennung einer ausländischen Scheidung erfolgen muss, kann der gewünschte Trautermin in unserem Online-Traukalender vorreserviert werden. Das Paar erhält dann eine schriftliche Mitteilung des Standesamtes über die Vormerkung des Trautermins. Die Terminvorreservierung bedeutet lediglich, dass der Termin frei gehalten wird. Eine Eheschließung an diesem Termin kann nur erfolgen, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Für Trautermine freitags ab 13 Uhr sowie für Samstagstrauungen wird eine zusätzliche Sondergebühr in Höhe von 110 Euro erhoben. Eine Terminabsage sowie Terminverschiebung muss schriftlich erfolgen.
Auch wer nicht in Heidelberg wohnt, kann hier die Ehe schließen
Damit eine Eheschließung stattfinden kann, muss in allen Fällen frühestens sechs Monate vor dem Trautermin eine förmliche Anmeldung zur Eheschließung erfolgen. Zuständig hierfür ist das Standesamt der Gemeinde, in der zumindest einer der Partner einen Wohnsitz gemeldet hat.
Hinweis für ausländische Staatsangehörige und Deutsche, für die Entscheidungen im Ausland getroffen wurden (zum Beispiel Scheidung)
Bei diesen Verfahren muss mit einer Bearbeitungszeit von einem bis mehreren Monaten gerechnet werden. Bis zum Abschluss des Verfahrens ist keine vorherige Reservierung eines Trautermins möglich.
Terminreservierungen, die unter Angabe falscher Daten erfolgen, sind nicht verbindlich. Eine Eheschließung kann ohne die vorgeschriebenen Verfahren nicht erfolgen.
Weitere Auskünfte erteilt das zuständige Standesamt.
Weitere Infos
schriftliche Anmeldung zur Eheschließung (358 KB)
Ehefähigkeitszeugnis (1,2 MB)
Vollmacht für die Anmeldung zur Eheschließung (1,2 MB)