Informationen zur Umwandlung einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Allgemeines
Das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts tritt am 01.Oktober 2017 in Kraft.
Eine bestehende eingetragene Lebenspartnerschaft wird mit Inkrafttreten des Gesetzes nicht automatisch in eine Ehe umgewandelt. Eine Lebenspartnerschaft wird in eine Ehe umgewandelt, wenn zwei Lebenspartner/innen beim Standesamt gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen. Nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe haben die Lebenspartner/innen die gleichen Rechte und Pflichten, als ob sie am Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft geheiratet hätten.
Anmeldung der Umwandlung
Die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe ist zuvor persönlich (nach Terminvereinbarung) oder schriftlich beim Standesamt anzumelden. Zuständig ist das Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich eine/r der Lebenspartner/innen den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Für die Anmeldung der Umwandlung werden folgende Dokumente benötigt:
- Nachweis der Identität und Staatsangehörigkeit (Personalausweis oder Reisepass)
- Erweiterte Auskunft aus dem Melderegister mit Familienstand - nicht erforderlich, wenn beide Wohnsitze in Heidelberg sind
- Nachweis der bestehenden Lebenspartnerschaft durch einen aktuellen Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister - nicht erforderlich bei Begründung der Lebenspartnerschaft in Heidelberg
Bei einer schriftlichen Anmeldung ist das beigefügte Formular ausgefüllt, unterschrieben und mit den Dokumenten im Original (Ausweisdokumente in Kopie) an das Standesamt zu übersenden.
Die Gebühren setzen sich laut Erlass des Innenministeriums wie folgt zusammen:
45,00 Euro, falls die Anmeldung der Umwandlung nicht im Standesamt Heidelberg erfolgt ist. 20,00 Euro für jede Urkunde sowie 110,00 Euro Sondergebühr bei Umwandlung der Lebenspartnerschaft an Samstagen oder an einem Freitagnachmittag ab 13.00 Uhr.
Das Ja-Wort
Die Umwandlung (Eheschließung) selbst, kann nach der Anmeldung am Wohnsitz bei jedem Standesamt in Deutschland erfolgen.
Bitte setzen Sie sich für die Anmeldung der Umwandlung mit uns in Verbindung.
Weitere Infos
Antrag auf Umwandlung der eingetragenen Lebenspartnerschaft in eine Ehe (86 KB)