Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Standesamt
Rathaus, Marktplatz 10
69117 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-4 93 40

Fax: 06221 58-4618500

Anmeldung der Eheschließung

Zuständig für die Anmeldung der Eheschließung ist das Standesamt, in dem mindestens einer der Partner einen gemeldeten Wohnsitz hat.

Die Anmeldung der Eheschließung müssen beide Partner persönlich beim Standesamt unter Vorlage sämtlicher erforderlicher Unterlagen vornehmen. Das Standesamt Heidelberg hat hierfür eine Terminsprechstunde eingerichtet.

Ist einer der Partner aus wichtigem Grund verhindert, kann er den anderen Partner schriftlich mit dem Vordruck ,,Vollmacht für die Anmeldung (1,2 MB) der Eheschließung" bevollmächtigen.

Sind beide Partner aus wichtigem Grund verhindert, kann die Anmeldung der Eheschließung schriftlich mit dem Vordruck ,,Schriftliche Anmeldung (358 KB) der Eheschließung" erfolgen.

Die Anmeldung der Eheschließung hat eine Gültigkeit von sechs Monaten und die Eheschließung kann in diesem Zeitrahmen stattfinden.

Ausländische Staatsangehörige, die von Ihrem Heimatland ein Ehefähigkeitszeugnis erhalten, können nur während der Gültigkeit des Ehefähigkeitszeugnisses heiraten.
Für ausländische Staatsangehörige, deren Heimatland kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt, ist ein Befreiungsverfahren beim Oberlandesgericht Karlsruhe erforderlich. 
Bitte wenden Sie sich hierzu für weitere Auskünfte an das zuständige Standesamt.

Weitere Infos

Schriftliche Anmeldung der Eheschließung (358 KB)
Ehefähigkeitszeugnis (1,2 MB)
Vollmacht für die Anmeldung zur Eheschließung (1,2 MB)

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