Das Verfahren über die Aufstellung oder die Änderung eines (vorhabenbezogenen) Bebauungsplans endet mit einem Beschluss des Gemeinderats der Stadt Heidelberg. Der (vorhabenbezogene) Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird im Stadtblatt (Heidelberger Amtsanzeiger) bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung tritt der (vorhabenbezogene) Bebauungsplan in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt können Bürgerinnen und Bürger die Planunterlagen im Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung der Stadt Heidelberg, Prinz-Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, zu den allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und Auskunft erhalten.
Alle ab dem Jahr 2017 rechtskräftig gewordenen (vorhabenbezogenen) Bebauungspläne sind mit Begründung und Umweltbericht sowie einer zusammenfassenden Erklärung hier zu finden:
Darüber hinaus können sämtliche (vorhabenbezogenen) Bebauungspläne der Stadt Heidelberg unter Stadtplan abgerufen werden.
Alphabetische Sortierung nach Stadtteilen
Altstadt
Plannummer
Bezeichnung
Datum der Rechtskraft
02.31.00
Bebauungsplan Altstadt - Erweiterung des Universitätscampus