Dolmetscher
Sofern der Partner der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig sein sollte, wird aus rechtlichen Gründen für die Anmeldung zur Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft und für die Eheschließung/Begründung der Lebenspartnerschaft ein vereidigter Dolmetscher verlangt, der in die entsprechende Muttersprache übersetzt. Vereidigte Dolmetscher finden Sie in der Datenbank der Landesjustizverwaltungen unter www.justiz-dolmetscher.de.