Namensführung
in Ehe und Lebenspartnerschaft
Möglichkeiten für die Namensführung in der Ehe nach deutschem Recht
Bei der Eheschließung kann ein gemeinsamer Ehenamen bestimmt werden. Dies kann der Geburtsname oder der zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführte Name der Frau oder des Mannes sein.
Beispiel:
Sophie Müller und Thomas Schmidt möchten heiraten, es ergeben sich folgende Möglichkeiten für die Ehenamensbestimmung:
Ehename: Schmidt
Sophie Schmidt, geb. Müller und Thomas Schmidt
Ehename: Müller
Sophie Müller und Thomas Müller, geb. Schmidt
Doppelname für einen Ehegatten
Für den Ehegatten, dessen Name nicht Ehename geworden ist, besteht die Möglichkeit, seinen Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Namen dem Ehenamen voranzustellen oder anzufügen. Diese Erklärung ist nicht nur bei der Eheschließung, sondern auch noch zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Die Entscheidung für eine Voranstellung oder Anfügung kann jederzeit widerrufen werden. Eine erneute Erklärung ist dann nicht mehr möglich.
Beispiel:
Ehename: Schmidt
Sophie Schmidt-Müller, geb. Müller oder Sophie Müller-Schmidt, geb. Müller und Thomas Schmidt
Ehename: Müller
Sophie Müller und Thomas Müller-Schmidt, geb. Schmidt oder Thomas Schmidt-Müller, geb. Schmidt
Soll kein Ehenamen bestimmt werden, so führen die Ehegatten ihren bisherigen Namen in der Ehe weiter.
Bestimmung des Ehenamens zu späterem Zeitpunkt
Soll bei der Eheschließung noch kein Ehenamen bestimmt werden, so kann dies ohne Frist noch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Die Erklärung müssen beide Partner persönlich beim Standesamt abgeben.
Die gleichen Möglichkeiten bestehen bei einer Lebenspartnerschaft.