Amt für Liegenschaften
Das Amt für Liegenschaften ist neben dem Erwerb und der Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken und Gebäuden auch für die kaufmännische, rechtliche und vertragliche Bewirtschaftung von eigenen und angemieteten oder gepachteten Gebäuden und Grundstücken zuständig. Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist das Amt für Liegenschaften in folgende Abteilungen gegliedert: