Amt für Liegenschaften
Abteilungsleiterin
Simone Meyer
Rathaus, Marktplatz 10
69117 Heidelberg

Abteilung Vermögensverwaltung

Die Abteilung ist für die Akquise und Bereitstellung von Immobilien durch Abschluss, Verwaltung und Aufhebung von Miet-, Pacht- und Gestattungsverhältnissen zur Erfüllung der strategischen Ziele der Stadt verantwortlich.
Gestattungen und Nutzungsvereinbarungen erteilt das Amt für Liegenschaften nur für die in eigener Verwaltung und Bewirtschaftung stehenden Gebäude und Grundstücke.

Verwaltung und Vermietung von Wohn-, Geschäfts-, Gewerberäumen, Gaststätten, Kioskbetriebe

Ansprechpersonen für die Stadtteile

Altstadt, Kirchheim, Rohrbach
Claudia Mundry
Telefon: +49 6221 58-15 162
claudia.mundry@heidelberg.de

Bahnstadt, Boxberg, Emmertsgrund, Südstadt
Nico Keck
Telefon: +49 6221 58-15 015
nico.keck@heidelberg.de

Bergheim
Jan Dörfer
Telefon: +49 6221 58-15 160
jan.doerfer@heidelberg.de

Handschuhsheim, Neuenheim, Weststadt
Helen Heim
Telefon: +49 6221 58-15 016
helen.heim@heidelberg.de

Schlierbach, Pfaffengrund, Wieblingen, Ziegelhausen, Dossenheim, Oberdielbach
Kirsten Thoma
Telefon: +49 6221 58-15 170
kirsten.thoma@heidelberg.de
(Mo.-Do. 8.30 - 13.30 Uhr)


Stadtteilvereine
Altstadt, Handschuhsheim, Kirchheim, Pfaffengrund, Rohrbach, Schlierbach, Weststadt
Micha Winterbauer
Telefon: +49 6221 58-15 270
micha.winterbauer@heidelberg

Stadtteilvereine
Bergheim, Bahnstadt, Boxberg, Emmertsgrund, Neuenheim, Südstadt, Wieblingen, Ziegelhausen
Helen Heim
Telefon: +49 6221 58-15 016
helen.heim@heidelberg.de

Information zu "Wohnraumvermietung"

Für den Bereich „Wohnraumvermietung“ hat das Amt für Liegenschaften nur eine Schnittstellenfunktion zwischen der Stadt Heidelberg und der Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz mbH, die im Auftrag der Stadt  städtische Objekte als Verwalterin betreut. Für Wohnungsbewerbungen bzw. Mietangelegenheiten nehmen Sie bitte direkt mit der GGH Kontakt auf: Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz mbH HeidelbergBergheimer Straße 109, 69115 HeidelbergTelefon: +49 6221 5305-100vermietung@ggh-heidelberg.de
Website für Mietinteressenten
- weitere Unternehmen mit öffentlich gefördertem Wohnraum im Stadtgebiet

Vermietung Räume für Festlichkeiten und Veranstaltungen

Die Stadt Heidelberg selbst nimmt keine Vermietung von kommunalen Räumlichkeiten für private Feste, Feiern oder Veranstaltungen wahr. Allerdings gibt es die Möglichkeit, sich diesbezüglich mit den Stadtteilvereinen bzw. anderen Trägervereinen in Verbindung zu setzen.
 
Kontakt
Stadtteilvereine
Veranstaltungsräume

Verwaltung und Vermietung städtischer KFZ-Stellplätze

Das Amt für Liegenschaften verwaltet und vermietet die in ihrer Verwaltung stehenden Stellplätze auf städtischen Parkplätzen. Aufgrund der geringen Anzahl von Stellplätzen und der hohen Nachfrage muss von einer sehr langen Wartezeit ausgegangen werden, weshalb nicht bei allen Parkplätzen Wartelisten geführt werden.
 
Kontakt
Melanie Rast
Telefon: +49 6221 58-15013
melanie.rast@heidelberg.de

Weitere Parkraumangebote

Stadtwerke Heidelberg Garagen GmbH
Kurfürsten-Anlage 50
69115 Heidelberg
Telefon: +49 6221 513-0
info@swhd.de
www.swhd.de/parken
 
oder unter www.parken.heidelberg.de

Verpachtung unbebauter Grundstücke: Landwirtschaftliche Nutzflächen, Gartengrundstücke

Das Amt für Liegenschaften ist für die Verpachtung der in eigener Verwaltung und Bewirtschaftung stehenden unbebauten Grundstücke Ihr Ansprechpartner. Neben landwirtschaftlichen Nutzflächen werden auch Gartengrundstücke verwaltet und verpachtet.
Die Geltungsdauer solcher Pachtverhältnisse ist in der Regel langjährig, wodurch es eher selten zu einer Rückgabe von Grundstücken kommt. Daher ist hier mit einer langen Wartezeit zu rechnen.

Pachtentgelt

Pachtverträge setzen sich aufgrund einer Vielzahl verschiedener Kriterien (Lage, Größe, Ausstattung u.a.) sehr individuell zusammen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen aus diesem Grund keine Auskünfte zu einer etwaigen Durchschnittspacht erteilen können. Die Pacht ist nur einmal im Jahr zu entrichten.

Baulichkeiten

Sollte die Erstellung oder Ergänzung von Baulichkeiten gemäß Pachtvertrag zulässig sein, ist die Planung im Vorfeld mit dem Amt für Liegenschaften abzuklären. Für Informationen bezüglich baurechtlicher Vorschriften verweisen wir Sie an das Amt für Baurecht und Denkmalschutz.

Ansprechpersonen für die Stadtteile

Altstadt, Bergheim, Rohrbach, Südstadt, Neurott, Pfaffengrund, Wieblingen, Schlierbach, Ziegelhausen
Nina Kaya
Telefon: +49 6221 58-15190
nina.kaya@heidelberg.de

Neuenheim, Handschuhsheim
Jacqueline Weber
Telefon: +49 6221 58-15 014
jacqueline.weber@heidelberg.de

Weststadt, Bahnstadt, Kirchheim, Boxberg, Emmertsgrund
Melanie Rast
Telefon: +49 6221 58-15 013
melanie.rast@heidelberg.de

Gestattungen zur Nutzung unbebauter städtischer Grundstücke

Das Amt für Liegenschaften erteilt Gestattungen und Nutzungsvereinbarungen nur für die in eigener Verwaltung und Bewirtschaftung stehenden unbebauten Grundstücken.
 
Anträge bitte schriftlich an das
 
Amt für Liegenschaften
Rathaus, Marktplatz 10
69117 Heidelberg
 
oder per E-Mail an
liegenschaften@heidelberg.de
 
unter Vorlage folgender Unterlagen:
 
Genaue Beschreibung des Grundes der Inanspruchnahme bzw. der Baumaßnahme
Lageplan mit genauer Einzeichnung der Fläche
Auftraggeber
Ansprechpartner
Kontaktdaten
 
Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen ohne vorherige Kenntnis der o.g. Angaben keine telefonischen Auskünfte geben können.
Aufgrund der unterschiedlichen Nutzungen und evtl. auch Nutzer eines Grundstücks setzt eine Prüfung der Angelegenheit einen gewissen Zeitbedarf voraus, weshalb bei kurzfristig gestellten Anträgen auch dies zu einer Ablehnung führen kann.
Bitte koordinieren Sie Ihre Planungen entsprechend frühzeitig.
 
 
Kontakt:
Jacqueline Weber
Telefon: +49 6221 58-15 013
jacqueline.weber@heidelberg.de

Ihre Ansprechpersonen bei der Nutzung öffentlicher Straßen- und Verkehrsflächen sind das Tiefbauamt (tiefbauamt@heidelberg.de) und das Amt für Mobilität (mobilitaet@heidelberg.de).

Ihr Ansprechpersonen bei der Nutzung von öffentlichen Grünflächen oder Feldwegen ist das Landschafts- und Forstamt (landschaftsamt@heidelberg.de).

Zustimmung als Grundstückseigentümerin für Start und Landung von Drohnen

Die Einsatzmöglichkeiten von Drohnen sind vielfältig und nehmen in vielen Bereichen des privaten und beruflichen Lebens an Bedeutung zu. Allerdings sind natürlich neben der Gefahr von Kollisionen und Unfällen auch der Umgang mit Mitbürgern sowie der Tier- und Pflanzenwelt nicht aus den Augen zu verlieren und Beeinträchtigungen zu vermeiden.

Informationen zum Thema "Drohnen"

Ansprechperson bei der Stadt Heidelberg

Ute Sann
Telefon: +49 6221 58 15 000
liegenschaften@heidelberg.de

Zu welchem Zweck möchten Sie die Drohne einsetzen?

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