Das Amt für Liegenschaften ist für die Verpachtung der in eigener Verwaltung und Bewirtschaftung stehenden unbebauten Grundstücke Ihr Ansprechpartner. Neben landwirtschaftlichen Nutzflächen werden auch Gartengrundstücke verwaltet und verpachtet.
Die Geltungsdauer solcher Pachtverhältnisse ist in der Regel langjährig, wodurch es eher selten zu einer Rückgabe von Grundstücken kommt. Daher ist hier mit einer langen Wartezeit zu rechnen.
Pachtentgelt
Pachtverträge setzen sich aufgrund einer Vielzahl verschiedener Kriterien (Lage, Größe, Ausstattung u.a.) sehr individuell zusammen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen aus diesem Grund keine Auskünfte zu einer etwaigen Durchschnittspacht erteilen können. Die Pacht ist nur einmal im Jahr zu entrichten.
Baulichkeiten
Sollte die Erstellung oder Ergänzung von Baulichkeiten gemäß Pachtvertrag zulässig sein, ist die Planung im Vorfeld mit dem Amt für Liegenschaften abzuklären. Für Informationen bezüglich baurechtlicher Vorschriften verweisen wir Sie an das Amt für Baurecht und Denkmalschutz.
Ansprechpersonen für die Stadtteile
Altstadt, Bergheim, Rohrbach, Südstadt, Neurott, Pfaffengrund, Wieblingen, Schlierbach, Ziegelhausen
Nina Kaya
Telefon: +49 6221 58-15190
nina.kaya@heidelberg.de
Neuenheim, Handschuhsheim
Jacqueline Weber
Telefon: +49 6221 58-15 014
jacqueline.weber@heidelberg.de
Weststadt, Bahnstadt, Kirchheim, Boxberg, Emmertsgrund
Melanie Rast
Telefon: +49 6221 58-15 013
melanie.rast@heidelberg.de