Geburtsanzeige
Für die Beurkundung der Geburt ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk das Kind geboren wurde.
Die Geburt muss innerhalb einer Woche dem Standesbeamten angezeigt werden.
Bei Geburt in der Klinik erledigt dies die Klinikverwaltung. Zusätzlich ist die Geburtsanmeldung der Eltern (grüner Bogen, der über die Krankenhausverwaltung erhältlich ist) erforderlich. In der Regel legt die Klinik der Stadt Heidelberg die Klinikanzeige zusammmen mit der Geburtsanmeldung der Eltern vor.
Bei Hausgeburten muss die Anzeige innerhalb einer Woche von den Eltern persönlich unter Vorlage der von der Hebamme ausgestellten Geburtsbescheinigung erfolgen.
Den Vordruck finden Sie in der Linkliste unten.
Weitere Infos
- Geburtsanmeldung Formular (deutsch) (432 KB)
- Geburtsanmeldung Formular (englisch) (165 KB)
- Formular Datenabruf (108 KB)
- Informationsblatt Namensführung eines Kindes (23 KB)