Informationen
zur Vaterschaftsanerkennung
Der Vater eines Kindes kann bei nicht verheirateten Eltern nur in den Geburtseintrag eingetragen werden, wenn er die Vaterschaft anerkannt hat. Damit die Anerkennung wirksam werden kann, muss die Mutter zustimmen. Beides kann nur persönlich in öffentlich beurkundeter Form bei folgenden Stellen erklärt werden:
- bei jedem Standesamt,
- bei jedem Jugendamt,
- bei einem Notar,
- bei Konsularbeamten der Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland.
Die Erklärungen über die Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung durch die Mutter können bereits vor Geburt des Kindes abgegeben werden. Der Vater des Kindes kann dadurch bei einer wirksam gewordenen Vaterschaftsanerkennung sofort in die Geburtsurkunde des Kindes eingetragen werden.
Durch die Anerkennung treten verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Vater und Kind mit unterhalts- und erbrechtlichen Folgen ein.
Vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin, sofern Sie die Erklärung beim Standesamt Heidelberg abgeben möchten.
Bei verheirateten Müttern ist Vater eines Kindes der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter verheiratet ist.
Zum Kind einer verheirateten Mutter kann die Vaterschaft anerkannt werden, wenn es nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrags geboren worden ist. Hierbei sind weitere Zustimmungserfordernisse zu beachten. Weitere Informationen erteilen das Standesamt sowie das Jugendamt.