Informationen
zur Sorgeerklärung
Eine gemeinsame Sorgeerklärung für das Kind kann beim Jugendamt oder beim Notar abgegeben werden.
Für den Namen des Kindes nicht verheirateter Eltern gilt, dass innerhalb von drei Monaten ab Wirksamkeit der Sorgeerklärung, der Geburtsname des Kindes neu bestimmt werden kann. Wenden Sie sich hierzu an Ihr Standesamt.
Eltern, die miteinander verheiratet sind, haben automatisch das gemeinsame Sorgerecht.