Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften

Bergheim - Kurfürsten-Anlage Nord, östlicher Teil

Geltungsbereich des Bebauungsplans Kurfürsten-Anlage Nord, östlicher Teil (Quelle: Stadt Heidelberg)
Geltungsbereich des Bebauungsplans Kurfürsten-Anlage Nord, östlicher Teil (Quelle: Stadt Heidelberg)

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines urbanen, lebendigen und durchmischten Quartiers inklusive Schaffung von innerstädtischem Wohnraum mit unterschiedlichen Wohnformen, geschaffen werden.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 2. Juni 2022 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch beschlossen, für einen Bereich Bergheim - Kurfürsten-Anlage Nord, östlicher Teil einen Bebauungsplan aufzustellen. 
Des Weiteren hat der Gemeinderat beschlossen das Bebauungsplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne eine Umweltprüfung durchzuführen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 20. Juli 2022 im "stadtblatt" ortsüblich bekannt gemacht.

Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist dem abgebildeten Lageplan zu entnehmen.

Für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger findet

am Freitag, 12. Januar 2024 um 17.00 Uhrim Gebäude der Musik- und Singschule Heidelberg, Kirchstraße 2, 69115 Heidelberg
im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB eine 
Informationsveranstaltungstatt.

Im Rahmen dieser Informationsveranstaltung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erläutert sowie der Siegerentwurf zum "Quartier Poststraße" aus dem Wettbewerbsverfahren vorgestellt. Danach besteht Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. 

Öffentliche Auslegung der Planunterlagen

Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen vom

18. Januar bis einschließlich 19. Februar 2024
im Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung (vormals Technisches Bürgeramt) im Verwaltungsgebäude Prinz Carl, EG; Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Das Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung hat für Besucherinnen und Besucher aktuell dienstags von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr und donnerstags von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 06221 - 58 25150 oder per E-Mail unter bauberatung@heidelberg.de möglich.
Die Unterlagen zum Bebauungsplan stehen während der Auslegungsfrist auch unter "weitere Infos" zum Download bereit.

Anschrift

Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung (vormals Technisches Bürgeramt)
Verwaltungsgebäude Prinz Carl
Erdgeschoss
Kornmarkt 1
69117 Heidelberg

Planen Sie mit!

Auskünfte und Erläuterungen zu den Planungsabsichten außerhalb der Öffnungszeiten werden nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221-5823030 erteilt.

Anregungen zur Planung können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Informationsveranstaltung, während der Auslegungsfrist im Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung (vormals Technisches Bürgeramt) sowie im Internet  (beteiligung-stadtplanung@heidelberg.de) vorgebracht werden.

Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch haben Sie die Möglichkeit, mehrmals an der Planung mitzuwirken. Das Planungsrecht unterscheidet dabei die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) und die öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 Absatz 2 BauGB) eines Bebauungsplans. Die Details können Sie dem Regelablauf eines Bebauungsplanverfahrens entnehmen.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung haben Sie Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern, Hinweise abzugeben und Ihre Wünsche an die Planung zu formulieren. Für Rückfragen zu Ihren Äußerungen und Hinweisen durch die Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes wäre es wünschenswert, wenn Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben. Die Kontakt-Mail hierzu finden Sie auf nebenstehender Visitenkarte.

Weitere Infos