Namensänderung
und Namenerklärung
Namensrechtliche Erklärungen können in folgenden Fällen abgegeben werden:
- wenn noch kein Ehename bestimmt wurde und jetzt einer bestimmt werden soll (in diesem Fall ist eine gemeinsame Erklärung notwendig),
- wenn ein Ehenamen bestimmt wurde und der bisherige Namen dem Ehenamen vorangestellt oder angefügt (Doppelname) werden soll,
- wenn der Doppelname widerrufen werden soll,
- wenn nach Auflösung der Ehe wieder der Geburtsname oder der Name angenommen werden soll, der vor der Ehe geführt wurde.
Namenserklärungen bei Eheschließung im Ausland
Da im Ausland häufig nicht die im deutschen Recht vorgesehenen Namenswahlmöglichkeiten für Deutsche gegeben sind, besteht die Möglichkeit nach der Eheschließung mit der Heiratsurkunde zum Standesamt zu gehen und eine gemeinsame Namenserklärung abzugeben.
Für diese Änderungen werden folgende Unterlagen benötigt:
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
- Eine aktuelle Abschrift des als Eheregister fortgeführten Familienbuches (nur wenn das Familienbuch nicht in Heidelberg geführt wird).
- Bei Heirat im Ausland: Heiratsurkunde im Original mit Übersetzung.
- Gegebenenfalls rechtskräftiges Scheidungsurteil (sofern die Scheidung noch nicht im Familienbuch vermerkt ist).
- Die Gebühr beträgt 40 Euro.
Erkundigen Sie sich bitte unbedingt vorher im Standesamt über die Möglichkeiten, und ob die Heiratsurkunde überbeglaubigt sein muss (siehe hierzu: Allgemeine Hinweise)
Daneben gibt es noch behördliche Namensänderungen (öffentlich-rechtliche Namensänderungen), zum Beispiel Vorname aus einem wichtigen Grund, die nicht im Standesamt erklärt werden können. Wenden Sie sich bitte hierzu an das Bürgeramt.