Installation von Photovoltaikanlagen in historischer Altstadt

Stadt stellt neue Richtlinien vor / Nachhaltigkeit und Denkmalschutz gehen Hand in Hand

Mit dem eigenen Dach Energie produzieren – das unterstützt die Stadt Heidelberg seit Januar 2021 mit dem Förderprogramm „Rationelle Energieverwendung“. Die Installation von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und Balkonmodulen erfreut sich einer immer größeren Beliebtheit: 2.774 Gebäude in Heidelberg verfügen über PV-Anlagen zur eigenen Stromgewinnung. Das Ziel, in Zukunft mehr klimaneutrale Wärme mittels Luft-, Fluss- und Abwasserpumpen zu erzeugen, ist unabdingbar mit der Erzeugung von erneuerbarem Strom verbunden. Hierfür ist die Ausbreitung von PV-Anlagen innerhalb des ganzen Stadtgebietes nötig.

Um auch in der sogenannten Gesamtanlage Alt-Heidelberg (historische Altstadt) das Anbringen von PV-Anlagen zu ermöglichen, ohne die Einzigartigkeit von Stadt- und Landschaftsraum zu zerstören, hat die Stadtverwaltung nun Richtlinien aufgestellt, um Nachhaltigkeit und Denkmalschutz zu vereinen. Die Richtlinien werden am 28. November 2023 im Bezirksbeirat Altstadt vorgestellt und gehen dann in den Gremienlauf, am 1. Februar 2024 soll der Gemeinderat darüber abstimmen.

Durch eine Photovoltaikanlage wird das Erscheinungsbild verändert. Daher müssen Flächen gefunden werden, auf denen sie nicht oder schwer sichtbar sind oder sie muss so gut gestaltet sein, dass das Erscheinungsbild der Gesamtanlage nicht beeinträchtigt wird. Ein gutes Beispiel hierfür sind Solarziegel. Die Stadtverwaltung gibt mit den neuen, ermessungslenkenden Richtlinien dem Amt für Denkmalschutz sowie Bauherrn ein geeignetes Mittel zur Hand, um die Maße eventueller Beeinträchtigungen des Stadtbildes besser zu bewerten und Kompromisse bei der Installation zu finden.

Wie setzen sich die neuen Richtlinien zusammen?

Zur Beurteilung wird das Solarkataster der Heidelberger Altstadt in drei Ebenen unterteilt: Kernzonen, Fernwirkung und Stadtbausteine.

  • Die Einteilung der Altstadt in vier Zonen richtet sich nach der baukulturellen Bedeutung und dem Denkmalwert des jeweiligen Gebiets und seiner Gebäude. Je nach Zone sind strengere oder weniger strenge Anforderungen für die Errichtung der Solaranlagen zu erfüllen.
  • Ein weiteres Hilfsmittel ist die Fernwirkung, die sogenannte Vogelperspektive. Der Blick vom Schloss, vom Gaisberg (Riesenstein, Gaisbergturm, Molkenkur) sowie vom Philosophenweg sind hier besonders relevant. Je deutlicher Dachflächen von diesen Punkten aus erkennbar sind, desto höher ist deren Schutzstatus. Der Schutzstatus ergibt sich aus der historischen Entwicklung, hier ist die östliche Altstadt der historische Kern Heidelbergs.
  • Als Stadtbausteine werden stadträumlich besonders herausragende, raumprägende beziehungsweise in den historischen Stadtraum ausstrahlende Bauten (zum Beispiel Schloss, Stadtkirche, Rathaus, Stadtbefestigung) einschließlich der Plätze, an denen sie liegen, klassifiziert. Die Anbringung einer PV-Anlage auf den definierten Stadtbausteinen, die häufig Denkmale sind, würde zu einer erheblichen Beeinträchtigung des gesamten Stadtbildes führen.

Die Installation von PV-Anlagen im denkmalgeschützten Raum ist durchaus möglich. Es müssen jedoch gestalterische Anforderungen eingehalten werden, wie die Farbgebung der Solarpanele, der Ausrichtungswinkel oder eine minimale Reflexion. Allgemeines Gestaltungsziel ist, dass sich Photovoltaikanlagen der eingedeckten Dachfläche unterordnen müssen oder in diese unauffällig integriert werden. Denkmale sind in ihrer Gesamtheit authentische Zeugnisse ihrer Zeit, stehen jedoch nicht im Gegensatz zum Klimaschutz und dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.