Bodenrichtwerte fallen
Erste Reduzierung nach 20 Jahren Steigerung
Nach 20 Jahren kontinuierlicher Steigerungen sieht sich der Heidelberger Gutachterausschuss aufgrund der ihm vorliegenden Auswertungen aus der Kaufpreissammlung veranlasst, den bundesweiten veröffentlichten Marktanalysen zu folgen und eine Vielzahl von Bodenrichtwerten zu reduzieren. Die Werte von Eigenheim geprägten Richtwertzonen werden meist um 5 Prozent, die Werte von Mehrfamilienhäusern geprägten Zonen um 10 Prozent, die Richtwerte der meisten Gewerbezonen um 8 Prozent reduziert. Die neu festgelegten Bodenrichtwerte haben keine Auswirkungen auf die Grundsteuerbewertung.
Die neuen Bodenrichtwerte sind voraussichtlich ab dem 1. Juli 2024 im Internetportal „BORIS-BW“ abrufbar. Dann sind die tabellarische Auflistung der Bodenrichtwerte und die „Erläuterungen zu den Bodenrichtwerten 2024“ auch auf der Internetseite des Gutachterausschusses unter www.heidelberg.de/gutachterausschuss zu finden.
Ergänzend: Weitere Informationen zum Gutachterausschuss gibt es im Internet unter www.heidelberg.de/gutachterausschuss