Mittermaierstraße: Markierungen und Piktogramme werden angepasst

Stadt setzt rechtskräftiges Urteil um

Die Stadt Heidelberg wird die Markierungen und Piktogramme in der Mittermaierstraße voraussichtlich in der Kalenderwoche 35 und 36 anpassen. Damit trägt die Stadt dem inzwischen rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 25. Juni 2026 Rechnung.

Gericht beanstandete die Eindeutigkeit der Regelung

Das Verwaltungsgericht hat die konkrete Anordnung der Anbringung der Fahrrad- und Fußgängerpiktogramme als nicht hinreichend bestimmt bewertet. Da diese Kennzeichnung Teil der damaligen verkehrsrechtlichen Gesamtregelung war, hob das Gericht diese auf.

Die Stadt hat deshalb fachlich und rechtlich geprüft, wie die Kennzeichnung unter Berücksichtigung der Entscheidung des Verwaltungsgerichts angepasst werden kann. Mit der Anpassung der Markierungen und Piktogramme werden die Anforderungen an eine eindeutige Regelung erfüllt. Für alle Verkehrsteilnehmenden soll damit klar erkennbar sein, wie der Bereich genutzt werden darf. Ziel ist eine rechtssichere und zugleich verkehrssichere Folgeregelung.

Das Urteil gibt dabei keine bestimmte alternative Verkehrsführung vor. Das Verwaltungsgericht hat die Stadt insbesondere nicht verpflichtet, eine Kraftfahrzeugfahrspur in einen Radfahrstreifen umzuwandeln oder den Seitenraum als Gehweg ohne Freigabe für den Radverkehr auszuweisen.

Arbeiten voraussichtlich Ende August bis Anfang September

Die Umsetzung ist derzeit witterungs- und personalabhängig für die Kalenderwoche 35 und 36 vorgesehen.

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