Bezuschusste Jahrestickets für Schüler, Inhaber der Heidelberg-Pässe und Senioren

Abonnement als Neukunde bis 20. August beantragen für Ticket ab 1. September

Viele Heidelbergerinnen und Heidelberger profitieren in Kürze von einem von der Stadt Heidelberg bezuschussten Nahverkehr: Heidelberger Kinder, Jugendliche und Schülerinnen und Schüler unter 21 Jahren können ab dem 1. September 2022 das im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) verbundweit gültige Jahres-Ticket „MAXX-Ticket“ für einen Eigenanteil von nur drei Euro im Monat nutzen. Auch Inhaberinnen und Inhaber des Heidelberg-Passes sowie des Heidelberg-Passes+ bekommen diese Vergünstigung – und bezahlen dann im Rahmen ihres Jahres-Abonnements nur drei Euro pro Monat. Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren sowie Frührentnerinnen und Frührentner erhalten einen Zuschuss von rund 200 Euro auf die „Karte ab 60“ – die Jahreskarte kostet damit rund 365 Euro. Alle bezuschussten Tickets gelten verbundweit im VRN.

Neukunden schließen ein Jahresabonnement ab

Als Neukundin oder Neukunde ist es erforderlich, ein Abonnement für das entsprechende Ticket abzuschließen. Wer bis zum 20. August das neue Jahresabonnement abschließt, kann bereits ab 1. September von dem Zuschuss profitieren. Auch ein späterer Einstieg ist möglich. Die Förderung erstreckt sich in allen Fällen vorerst bis zum Ende des aktuellen Förderzeitraums, also bis zum 31. August 2023. Für den Abschluss eines Abonnements stehen das digitale Abo-Online Portal (abo.rnv-online.de/abo) oder der ebenfalls online verfügbare Bestellschein zur Auswahl, der mit den entsprechenden Nachweisen an die rnv gesendet wird. Weitere Informationen und eine Möglichkeit zur Anmeldung gibt es in der rnv-Mobilitätszentrale, Kurfürsten-Anlage 62, 69115 Heidelberg.

Bestandskunden der rnv profitieren automatisch

Wer zu den berechtigten Personengruppen gehört und bereits eines der genannten Jahrestickets bei der rnv abonniert hat, muss nichts weiter unternehmen. Der Zuschuss wird automatisch ab 1. September 2022 bis 31. August 2023 verrechnet und der entsprechende Restbetrag vom Konto abgebucht. Endet das Abonnement während der Aktionslaufzeit, muss zur Fortführung des Vertrags der entsprechende jährliche Nachweis gebracht werden. Kunden, die ihr Abonnement bei anderen Verkehrsunternehmen abgeschlossen haben, müssen zu der rnv wechseln, da diese mit der Stadt die Zuschüsse abrechnet.

Ergänzend: Weitere Informationen und Antworten auf häufige Fragen gibt es im Internet unter www.heidelberg.de/hd4mobility, www.rnv-online.de und www.vrn.de.

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