Wohnungsentwicklungsprogramm wird fortgeschrieben und startete in den Gremienlauf

Mehr Wohnraum für junge Familien und Alleinerziehende / Versteckten Wohnraum aktivieren

Die Stadt Heidelberg hat im Stadtentwicklungs- und Bauausschuss am 18. März 2025 ihr aktualisiertes Wohnungsentwicklungsprogramm vorgestellt. Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum für verschiedene Zielgruppen, insbesondere junge Familien und Alleinerziehende, zu schaffen. Ungenutzter Wohnraum soll durch Anreize dem Markt zugeführt werden. Das Programm möchte zudem Barrierefreiheit, Vermietung an Transfergeldempfangende und Maßnahmen zur Stadtbildpflege und zum Denkmalschutz fördern. Das Unterprogramm „Schlossprämie“ zur Einbruchsprävention soll eingestellt werden, wenn der Gemeinderat am 5. Juni 2025 zustimmt.

Mit der Fortschreibung des Wohnungsentwicklungsprogramms nach etwa zehn Jahren reagiert die Stadt auf die schwierigen Bedingungen am Wohnungsmarkt und möchte die derzeit unpraktikable Förderpraxis des Landes ausgleichen. Insbesondere sogenannte Schwellenhaushalte sollen unterstützt werden – diese haben keine Chance auf eine öffentlich geförderte Wohnung, aber dennoch große Schwierigkeiten, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Die folgenden Maßnahmen wurden von der Verwaltung vorgeschlagen und sollen dem Gemeinderat im Juni zur Beschlussfassung vorgelegt werden:

Mietwohnraumförderung: Anreiz für Wohnungsbaugesellschaften, Zuschüsse für Mietende

Die neue Mietwohnraumförderung in Heidelberg soll künftig in Kooperation mit Wohnbaugesellschaften angeboten werden. Sie richtet sich an junge Familien und Alleinerziehende, die keine öffentlich geförderten Wohnungen bekommen und sich auf dem teuren Wohnungsmarkt schwer versorgen können. Wohnbaugesellschaften erhalten einmalig 10 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche, wenn sie diese dauerhaft an förderfähige Haushalte vermieten. Paare oder Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, die bestimmte Einkommens- und Wohnflächenobergrenzen nicht überschreiten, können zudem einen monatlichen Zuschuss von bis zu 2 Euro pro Quadratmeter beantragen.

Für Mieterhaushalte im Hospital-Areal wird es einen bedarfsabhängigen Mietzuschuss geben, der sicherstellt, dass die Mietbelastung 30 Prozent des Haushalts-Nettoeinkommens nicht überschreitet. Die Bedürftigkeit wird alle zwei Jahre überprüft und kann verlängert werden, wenn der Fördertopf dies zulässt.

Wohneigentum für junge Familien, Alleinerziehende, Menschen mit Schwerbehinderung

Das städtische Förderangebot soll angepasst werden, um junge Familien, Alleinerziehende und schwerbehinderte Menschen bei der Schaffung beziehungsweise bei dem Erwerb von Wohneigentum zu unterstützen. Wenn sie bestimmte Einkommens- und Wohnflächenobergrenzen nicht überschreiten, können sie eine Basisförderung von bis zu 20.000 Euro und zusätzlich 4.000 Euro pro Kind erhalten. Dies kann als Zinszuschuss (verbilligtes Darlehen) oder als Eigenkapitalzuschuss erfolgen.

Versteckten Wohnraum aktivieren – Zuschüsse als Anreiz für Vermietende

Mit einem neuen Zuschussprogramm möchte die Stadt Heidelberg private Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer dafür gewinnen, Flächen in ihrem Gebäudebestand erstmals oder nach langem Leerstand wieder dauerhaft zu Wohnzwecken zu vermieten. Sie erhalten einmalig 10.000 Euro; vermieten sie an Schwellenhaushalte, erhalten sie zusätzlich einmalig 3.000 Euro.

Barrierefreiheit bleibt ein wichtiges Ziel

Das Programm „Barrierefreie Lebenslaufwohnungen“ konzentriert sich nun auf Anpassungsmaßnahmen im Bestand. Demnach sollen komplette Geschosssanierungen mit 5.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst werden. Einzelne Wohneinheiten, die durch Nutzungsänderungen entstehen, erhalten einen Zuschuss von 3.000 Euro pro Wohneinheit. Individuelle Wohnungsanpassungen, wie der Umbau des Badezimmers oder der Einbau eines Treppenlifts, werden mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten, bis maximal 25.000 Euro pro Wohneinheit, unterstützt. Die barrierefreie Erschließung von Mehrfamilienhäusern im Bestand, beispielsweise durch den Einbau einer Rampe oder eines Fahrstuhls, wird ebenfalls mit 50 Prozent der förderfähigen Kosten, bis maximal 50.000 Euro, gefördert.

Das Förderprogramm „Barrierefreiheit für öffentlich zugängliche Gebäude“ soll helfen, bestehende Barrieren abzubauen. Bezuschusst werden bauliche, technische und sonstige Maßnahmen, die den barrierefreien Zugang und die Nutzung von öffentlich zugänglichen Gebäuden ermöglichen. Dazu gehören beispielsweise die Umgestaltung des Eingangsbereichs, der Einbau von Rampen oder Hubliften, rollstuhlzugängliche Toiletten, abgesenkte Verkaufstheken und Orientierungshilfen für Sehbehinderte. Zuschüsse können bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten betragen, maximal 30.000 Euro pro Maßnahme.

Weitere Programmbausteine

Ein Zuschussprogramm für private Vermieter, die an transferleistungsempfangende Haushalte vermieten, wird fortgeführt. Das Programm „Stadtbildpflege und Denkmalschutz“ wird weiterhin mit 20.000 Euro pro Jahr finanziert. Aufgrund der schwierigen Haushaltslage und begrenztem Personal soll die „Heidelberger Schlossprämie“ eingestellt werden, da das Thema „Einbruchschutz“ mittlerweile etabliert ist.

Hintergrund: Neu geschaffener bezahlbarer Wohnraum

In den vergangenen zehn Jahren wurde in Heidelberg auf Konversionsflächen bezahlbarer Wohnraum geschaffen, nachdem es Ende der 1990er und Anfang der 2000er einen Stillstand gab. Dies gelang durch verschiedene Instrumente, die die Stadt eingeführt hat, um Wohnraumschaffende zur Errichtung und Vermietung von bezahlbarem Wohnraum zu verpflichten. Dazu gehören die Weiterentwicklung des Baulandmanagements, die Vergabe städtischer Grundstücke zum Festpreis unter Berücksichtigung des Nutzungskonzepts, der Verkauf städtischer Grundstücke mit der Vereinbarung, anteilig kompakten Wohnraum dauerhaft mietpreisreduziert und belegungsgebunden zu vermieten, sowie wohnungspolitische Konzepte für komplette Quartiere, die die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum verpflichtend vorgeben. Die Landeswohnraumförderung ist für die Wirksamkeit dieser Instrumente unerlässlich, jedoch sind die Förderangebote des Landes oft überzeichnet, was die Bearbeitungszeiten verlängert und die Umsetzung von Neubauvorhaben erschwert.

Öffentlich geförderter Wohnraum im Neubausektor ist nicht für alle Haushalte mit Wohnberechtigungsschein (WOB-Haushalte) bezahlbar, da die subventionierte Miete im Neubausegment bei 9 bis 10 Euro pro Quadratmeter liegt, was für einkommensschwache Familien schwer zu finanzieren ist. Mietwohnraum im Gebäudebestand kann günstiger bereitgestellt werden. Maßnahmen zur Mieten- und Flächengerechtigkeit wurden in Kooperation mit der städtischen Wohnungsbaugesellschaft GGH umgesetzt. Einkommensschwache Haushalte, die einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben, profitieren künftig von folgenden Mietabschlägen: 15 Prozent für ältere öffentlich geförderte Wohnungen, 20 bis 40 Prozent für neuere gebundene Wohnungen und 10 Prozent im frei finanzierten Wohnungsbestand der GGH.

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