Taxigutscheinmodell für Menschen mit Behinderung wird verlängert
Künftig sind mehr Menschen berechtigt, Gutscheine zu nutzen
Der Ausschuss für Soziales und Chancengleichheit hat einstimmig beschlossen, das Pilotprojekt Taxigutscheine für Menschen mit Behinderung bis zum 31. Dezember 2026 fortzusetzen und auf weitere Nutzungsberechtigte auszudehnen. Damit wird die Mobilität von Menschen mit Behinderung gefördert, um ihre Teilnahme am gesellschaftlichen und kulturellen Leben in Heidelberg zu ermöglichen. Voraussetzung ist, dass die Nutzerinnen und Nutzer im Besitz eines Heidelberg-Passes/Heidelberg-Passes+ und erheblich gehbehindert beziehungsweise blind sind. Außerdem müssen sie in Heidelberg wohnen. Die Ausweitung der Nutzungsberechtigten gilt ab 1. April 2025. Mit dem Projekt sollen insbesondere diejenigen Menschen mit Behinderung unterstützt werden, denen es nicht möglich oder zumutbar ist, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen
Das Modellprojekt „Taxigutscheine“ war am 1. April 2024 in Heidelberg gestartet und ermöglicht seither Menschen mit geringem Einkommen und schweren Mobilitätseinschränkungen kostengünstige Taxifahrten zu kulturellen und gesellschaftlichen Veranstaltungen innerhalb des Stadtgebiets. Während der Pilotphase hat nur ein kleiner Personenkreis das Angebot genutzt, das bislang nur für Inhaberinnen und Inhaber eines Heidelberg-Passes galt, die eine außergewöhnliche Gehbehinderung haben. Rückmeldungen aus dem Kreis der Menschen mit Behinderung zufolge war das zu eng gefasst. Der Kreis der Nutzungsberechtigten soll deshalb erweitert werden: Nutzungsberechtigt sind künftig nicht mehr nur Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit dem Merkzeichen „aG“ (für außergewöhnliche Gehbehinderung) oder Pflegegrad 3 und höher, sondern künftig auch Personen mit dem Merkzeichen „G“ (für erhebliche Gehbehinderung) oder „Bl“ (für vollständige Blindheit). Durch die Ausweitung der Anspruchsgruppe wird erwartet, dass noch mehr Menschen von dem Modell profitieren können.
Für das Projekt werden im Doppelhaushalt 2025/2026 jährlich 20.000 Euro zur Verfügung gestellt. Anspruchsberechtigte erhalten zwei Fahrten pro Woche, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Begleitpersonen dürfen kostenlos mitfahren. Die Gutscheine sind in den Heidelberger Bürgerämtern erhältlich.
Die Beförderung erfolgt nur durch Wagen, die entweder der Taxi-Zentrale oder der Firma TLS Transfer & Limousinenservice GmbH angeschlossen sind. Bei Fahrtende bestätigt die Person, die den Taxi-Gutschein nutzt, auf dem vollständig ausgefüllten Fahrschein die Richtigkeit aller Angaben und die Anerkennung der Anspruchsvoraussetzungen durch ihre Unterschrift. Die Taxiunternehmen rechnen die Fahrscheine im Anschluss monatlich mit der Stadtverwaltung ab. Das Projekt wurde zusammen mit der Kommunalen Behindertenbeauftragten und dem Beirat von Menschen mit Behinderungen erarbeitet.