Klimaschutz: Stadt Heidelberg ermöglicht mehr Photovoltaik

Künftig leichtere Befreiung von Bauvorschriften und Einschränkungen auf Gründächern

Ein schneller Ausbau von Photovoltaikanlagen ist nicht nur notwendig zum Erreichen der Klimaschutzziele, sondern schützt gleichzeitig auch den eigenen Geldbeutel vor weiter ansteigenden Stromkosten. Historisch bedingt gibt es in manchen Heidelberger Stadtgebieten Bauvorschriften, die den Einsatz von Photovoltaik einschränken. Vor dem Hintergrund neuer Leitfäden und Gesetzesänderungen können von diesen Einschränkungen zukünftig leichter Ausnahmen erteilt werden.

Befreiung von Einschränkungen durch Bauvorschriften möglich

Bei vielen Neubauten dient eine Begrünung des Dachs als Isolation vor Hitze und Kälte, bietet Lebensraum für Insekten und stellt einen Teilausgleich für die Versiegelung des Bodens dar. Ein Gründach ist kein Hinderungsgrund für eine Photovoltaikanlage. Wie sich beides sinnvoll kombinieren lässt, zeigt der neue Gründachleitfaden der Stadt Heidelberg. Die bisherige Regelung erlaubt in einzelnen Stadtgebieten nur 25 Prozent der begrünten Fläche mit Solarmodulen zu überdecken. Der neue Gründachleitfaden ermöglicht zukünftig mehr Solarmodule auf dem Dach. Anstatt einer festen Obergrenze wird nur noch ein Abstand von 50 cm zwischen den Modulreihen gefordert, der zur Pflege des Gründachs benötigt wird.

Befreiung von Einschränkungen durch Bauvorschriften möglich

Auf Grundlage von örtlichen Bauvorschriften, § 74 der Landesbauordnung, wurden in der Vergangenheit Anforderungen an die äußere Gestaltung von Photovoltaikanlagen gestellt. So darf deren Höhe in manchen Bereichen der Bahnstadt maximal ein Drittel des Abstands zur nächstliegenden raumwirksamen Außenwand betragen oder es muss gemäß der Gestaltungssatzung Handschuhsheim einen Abstand von einem Meter zu den Dachrändern eingehalten werden. Diese Einschränkungen sind in neuen örtlichen Bauvorschriften nicht mehr zulässig. In allen bestehenden örtlichen Bauvorschriften sind die bisherigen Gestaltungs- und Gründachvorgaben aber weiterhin gültig. In solchen Fällen kann aber eine Befreiung dieser Einschränkungen beantragt werden, um mehr Strom auf dem eigenen Dach produzieren zu können.
 
Liegen gestalterisch Einschränkungen oder Begrenzungen gemäß dem alten Gründachleitfaden für das eigene Dach vor, kann beim Amt für Baurecht und Denkmalschutz unter folgender Adresse eine Abweichung von diesen beantragt werden: Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, Telefon 06221 58-25150, E-Mai kompetenzzentrum.bauberatung@heidelberg.de, Internetseite www.heidelberg.de/HD/Rathaus/kompetenzzentrum.

Solarmodule können in allermeisten Bereichen ohne Baugenehmigung errichtet werden

Die Anträge werden im Einzelfall geprüft. Wichtig zu wissen: In den allermeisten Bereichen der Stadt Heidelberg gibt es keine Einschränkungen von Photovoltaik-Anlagen in den örtlichen Bauvorschriften. Überall dort können Solarmodule auch weiterhin ohne Baugenehmigung errichtet werden.

Beratungsangebot und Förderprogramm der Stadt Heidelberg

Bei individuellen Fragen zu einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach oder dem Wunsch einer Wirtschaftlichkeitsberechnung bietet die Stadt allen Privatpersonen, Vereinen und Unternehmen in Heidelberg eine kostenlose Photovoltaik-Beratung an. Weitere Informationen zum neuen Gründachleitfaden sowie ein Musterbericht mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Photovoltaikanlage sind online unter www.heidelberg.de/sonnenstrom zusammengetragen. Der Wunsch einer Beratung kann über die Solar-Energieberatungshotline 06221 58-18141 oder per Online-Formular auf der genannten Webseite mitgeteilt werden.
 
Die Umsetzung neuer Photovoltaikanlagen unterstützt die Stadt mit einer finanziellen Förderung. Diese beträgt 100 Euro/Kilowatt-Peak (kWp) für Photovoltaik auf Dachflächen, 200 Euro/kWp für Fassadenflächen und bis zu 250 Euro/kWp für aufgeständerte Photovoltaikanlagen auf extensiv begrünten Dachflächen oder über Parkplatzflächen. Alle Informationen zum entsprechenden Förderprogramm „Rationelle Energieverwendung“, welches zusätzlich zum Beispiel auch energetische Sanierungen bezuschusst, gibt es im Internet unter www.heidelberg.de/klimageld.