Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften

Kirchheim - Innovationspark

Geltungsbereich des Bebauungsplans Kirchheim - Innovationspark (Quelle: Stadt Heidelberg)
Geltungsbereich des Bebauungsplans Kirchheim - Innovationspark (Quelle: Stadt Heidelberg)


Ziel des Bebauungsplans ist die Schaffung eines planungsrechtlichen Rahmens für die Umnutzung der früher militärisch genutzten Flächen in eine zivile Nachnutzung durch Gewerbebetriebe insbesondere aus den Bereichen Hochtechnologie, Forschung und Entwicklung. Durch die Entwicklung eines bislang isoliert liegenden Areals besteht die Chance, eine weitestgehend versiegelte, untergenutzte Fläche einer stadtverträglichen Nachnutzung zuzuführen. Ein weiteres Ziel der städtebaulichen Planung ist, das frühere Kasernengelände mit den umliegenden Stadträumen zu vernetzen sowie bestehende Wegebeziehungen durch das Areal zu verbinden.
 

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 5. März 2015 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch beschlossen, für den Bereich Patton Barracks in Heidelberg-Kirchheim einen Bebauungsplan, der künftig den Titel "Innovationspark" trägt, aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 18. März 2015 im "stadtblatt" ortsüblich bekannt gemacht.

Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriten verläuft im Norden auf dem ehemaligen Bahndamm entlang der Promenade sowie östlich des bestehenden Hotels entlang der Rudolf-Diesel-Straße und im Westen an der Speyerer Straße. Im Süden bildet die Straße Im Mörgelgewann und im Osten der Kirchheimer Weg die Grenze des Plangebiets. Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist auch dem abgebildeten Lageplan zu entnehmen.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, vorhandene Planungsalternativen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Es ist Gelegenheit zur Äußerung undd Erörterung zu geben.

Die Planunterlagen werden daher in der Zeit vom 17. Juli 2017 bis einschließlich 11. August 2017 im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Die Unterlagen zum Bebauungsplan mit örtlichen Baubvorschriften stehen während der Auslegungsfrist auch unter "weitere Infos" zum Download bereit.

Anschrift

Technisches Bürgeramt
Verwaltungsgebäude Prinz Carl
Erdgeschoss
Kornmarkt 1
69117 Heidelberg

Öffnungszeiten

Montag 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch 8 Uhr bis 16 Uhr
Donnerstag      8 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr

Planen Sie mit!

Auskünfte und Erläuterungen zu den Planungsabsichten außerhalb der Öffnungszeiten werden nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221-5823141 erteilt.

Anregungen zur Planung können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift während der Auslegungsfrist im Technischen Bürgeramt sowie im Internet vorgebracht werden.

Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch haben Sie die Möglichkeit, mehrmals an der Planung mitzuwirken. Das Planungsrecht unterscheidet dabei die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) und die öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 Absatz 2 BauGB) eines Bebauungsplans. Die Details können Sie dem Regelablauf eines Bebauungsplanverfahrens entnehmen.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung haben Sie Gelegenheit, sich zur Planung zu äußern, Hinweise abzugeben und Ihre Wünsche an die Planung zu formulieren. Für Rückfragen zu Ihren Äußerungen und Hinweisen durch die Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes wäre es wünschenswert, wenn Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift angeben. Die Kontakt-Mail hierzu finden Sie auf nebenstehender Visitenkarte.

Weitere Infos

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