Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Abteilung Technischer Gewässerschutz und Wasserrecht
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Fax (0 62 21) 5 84 61 80 00

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Wasserversorgung und Grundwasserschutz

Die Trinkwasserversorgung wird in Heidelberg durch Quell- und Grundwasser sichergestellt. Zum Schutz der Wasserversorgung sind große Teile des städtischen Gebiets als Wasserschutzgebiete ausgewiesen.

Zum Schutz des Grundwassers müssen Vorhaben, die eine Gefährdung oder Nutzung darstellen, wie z.B. der Bau und Betrieb von Grundwasserbrunnen und Anlagen zur Nutzung von Erdwärme beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie angezeigt werden und sind erlaubnispflichtig.

Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, wie z. B. Heizöllageranlagen, müssen den besonderen Anforderungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen  (AwSV) genügen, um Boden- und Grundwasserverunreinigungen ausschließen zu können. Diese Anlagen sind nach 40 AwSV anzeigenpflichtig und gegebenenfalls genehmigungspflichtig.

Anzeigen nach § 40 AwSV:

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