Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie
Abteilung Technischer Gewässerschutz und Wasserrecht
Prinz-Carl, Kornmarkt 1
69117 Heidelberg
Fax (0 62 21) 5 84 61 80 00

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Grundwasserbrunnen

Der Bau eines Brunnens und die Entnahme von Grundwasser stellt nach dem geltenden Wasserrecht eine Benutzung dar und bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis. Diese kann beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie als untere Wasserbehörde beantragt werden.

Erlaubnis zum Bau und Betrieb eines Grundwasserbrunnens beantragen

Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser beantragen
- wenn ein Grundwasserbrunnen bereits vorhanden ist -

In einem Großteil des Stadtteils Wieblingen dürfen aufgrund der Lage in der Zone III des Wasserschutzgebietes Rauschen keine Brunnen erstellt werden.

Wenn auf dem eigenen Grundstück bereits ein Trinkwasseranschluss vorhanden ist, muss zusätzlich eine Teilbefreiung vom Benutzungszwang nach Wasserversorgungssatzung bei der Stadt Heidelberg -Stadtbetriebe Heidelberg- gestellt werden.

Befreiung vom Benutzungszwang nach Wasserversorgungssatzung beantragen

Bei Verwendung des Wassers im eigenen Haushalt ist dies nach Trinkwasserverordnung dem auch für Heidelberg zuständigen Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises anzuzeigen.

Eine im Haushalt zusätzlich genutzte Wasserversorgungsanlage anzeigen

Kontakt:

Robert Mader, Telefon: 06221 58-45530, E-Mail: robert.mader@heidelberg.de
Eva Lukesch, Telefon: 06221 58-18090, E-Mail: eva.lukesch@heidelberg.de
Michael Uhlig, Telefon: 06221 58-18050, E-Mail: michael.uhlig@heidelberg.de

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