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Für mehr Insektenschutz und Artenvielfalt

Änderung des Naturschutzgesetzes: Aufgabenfeld der Stadt Heidelberg wird erweitert

Verbesserung der Erhaltung von Artenvielfalt und Lebensräumen: Die Stadt Heidelberg hat zukünftig ein erweitertes Aufgabenfeld im Bereich Naturschutz. Dieses umfasst unter anderem die insektenfreundliche Gestaltung und Pflege öffentlicher Grünflächen, die Einschränkung von Pflanzenschutzmitteln und die Realisierung eines Biotopverbundes. Der Insektenschutz steht dabei besonders im Fokus. Auslöser ist eine Änderung des Naturschutzgesetzes von Baden-Württemberg.

Das „Gesetz zur Änderung des Naturschutzgesetzes und des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes“ (Biodiversitätsstärkungsgesetz) wurde im Juli 2020 beschlossen.
Die Änderungen legte das Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität am 14. Oktober 2020 als Information vor. Das Gesetz legt einen besonderen Fokus auf den Schutz von Insekten, welche eine zentrale Rolle im Ökosystem einnehmen. Sie sorgen beispielsweise für Bestäubung und dienen als Nahrungsquelle für Vögel und Amphibien.

Für Heidelberg relevante Änderungen des Naturschutzgesetzes

  • Schutz der Natur: Öffentliche Grünflächen sollen insektenfreundlich gestaltet und gepflegt werden. Die öffentliche Hand hat hierbei eine besondere Verantwortung für den Artenschutz.
  • Minimierung der Lichtverschmutzung: Beleuchtungsanlagen werden zukünftig insektenfreundlicher gestaltet und ihre Nutzung zeitlich eingeschränkt. Dies betrifft beispielsweise das Heidelberger Schloss und die Alte Brücke.
  • Verbot von Schottergärten auf Privatgrundstücken: Die Schotterung von privaten Gärten ist nach dem geänderten Gesetz unzulässig. Inwieweit nach 1995 angelegte Schottergärten umgestaltet oder zurückgebaut werden müssen, steht noch nicht fest.
  • Schaffung eines Biotopverbunds: Bis 2035 wird ein Netz aus räumlich und funktional verbundenen Biotopen geschaffen. Dieses muss mindestens 15% der Offenlandfläche Baden-Württembergs umfassen.
  • Streuobstschutz: Streuobstbestände über 1.500m² müssen erhalten werden. Sie dürfen nur mit Genehmigung in andere Nutzflächen umgewandelt werden.
  • Pestizidverbot in Naturschutzgebieten einschließlich privater Gärten.
  • Ausweitung des Kompensationsverzeichnisses: Die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) führt eine Online-Plattform ein, auf der Ausgleichsmaßnahmen für Bauvorhaben dargestellt werden, soweit diese außerhalb der Eingriffsfläche der Bebauungspläne liegen.

Gegen den Rückgang der Artenvielfalt

Die Gesetzesänderung wurde ausgelöst durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ im Mai 2019. Im Anschluss erarbeiteten das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft und das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Herbst 2019 „Eckpunkte zum Insektenschutz“. Diese Eckpunkte flossen zu einem großen Teil in den Gesetzesentwurf ein. Mit dem Biodiversitätsstärkungsgesetz verpflichtet sich Baden-Württemberg, dem Rückgang der Artenvielfalt in Flora und Fauna entgegenzuwirken und die Entwicklung der Arten und deren Lebensräume zu befördern.

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