Im Amt für Soziales und Senioren gelten die folgenden Besucherregeln:

Das Amt ist Dienstag, Donnerstag und Freitag von 8 bis 12 Uhr für Besucherinnen und Besucher ohne vorherige Terminvereinbarung geöffnet.

Außerhalb dieser offenen Sprechzeiten können Besuche nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Amt für Soziales und Senioren
Bergheimer Str. 155
69115 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-3 89 00

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Amt für Soziales und Senioren

Foto Beratungssituation

„Heidelberg will eine Stadt des sozialen Ausgleichs sein, die Armut bekämpft, Ausgrenzung verhindert und sozialräumliche Spaltungstendenzen überwindet“ – so lautet die sozialpolitische Leitlinie des Stadtentwicklungsplanes. Die Stadt Heidelberg möchte nicht nur den Starken und Erfolgreichen etwas bieten, sie trägt auch Verantwortung für diejenigen, die sich am wirtschaftlichen Leben nicht, nicht mehr oder noch nicht beteiligen können und die auf Unterstützung angewiesen sind.

Durch Beratung in sozialen Fragen und verschiedene Leistungen des Amtes für Soziales und Senioren sollen Menschen in Notlagen, Menschen mit körperlichen, seelischen oder geistigen Defiziten sowie deren Familien, aber auch ältere Menschen – soweit das möglich ist – dazu befähigt werden, möglichst selbstständig und unabhängig von der gewährten Leistung zu leben. Daneben ist die gesellschaftliche Teilhabe aller Bürgerinnen und Bürger eine wesentliche Zielsetzung und auch die Unterbringung und Versorgung von Menschen auf der Flucht ist ein zentrales Thema des Amtes.

Detaillierte Informationen zu Öffnungszeiten, Verfahren und Formulare des Amtes für Soziales und Senioren finden Sie hier.
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Finanzielle Unterstützung

Seniorinnen und Senioren

Menschen mit Behinderung

Obdachlose

Geflüchtete

Kommunale Suchtbeauftragte / Suchtkoordination

Eine Suchterkrankung kann jeder Mensch entwickeln.
Damit Menschen, die von Sucht betroffen sind, Unterstützung erhalten, gibt es in Heidelberg ein vielfältiges Beratungs- und Behandlungsangebot, sowie ein Kommunales Suchthilfenetzwerk.

Unterhalt / Forderungseinzug

Wegen des Nachrangs der Sozialhilfe haben unterhaltspflichtige Angehörige vorrangig vor der Sozialhilfe für den Unterhaltsbedarf des Leistungsberechtigten aufzukommen.
Soweit anstelle der Unterhaltspflichtigen der Sozialhilfeträger eintreten muss, prüft das Sachgebiet, ob Unterhaltsansprüche gegen Verwandte (Eltern, Kinder, Ehegatten) bestehen und setzt diese ggfs. durch

Zuschüsse und Zuwendungen an soziale Träger

Die Stadt Heidelberg fördert mehr als 400 Zuwendungsempfänger.
Soziale Träger haben die Möglichkeit beim Amt für Soziales und Senioren einen Antrag auf Zuschüsse oder andere Zuwendungen zu stellen. 

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