Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Wenn die Rente nicht reicht ...
Falls Ihr Geld nicht ausreicht, die notwendigen Kosten für das alltägliche Leben zu tragen und Sie in Heidelberg leben, können Sie im Amt für Soziales und Senioren einen Antrag auf Grundsicherung stellen.
Die Grundsicherung hilft älteren oder dauerhaft voll erwerbsgeminderten Menschen.
Wie hilft Grundsicherung?
- Finanzielle Unterstützung (nach dem Sozialgesetzbuch XII)
- Befreiung von Rundfunkgebühren
- Anspruch auf den Heidelberg-Pass (mit vielen Vergünstigungen)
Wer kann Grundsicherung erhalten?
- Sie haben die für den Rentenbeginn maßgebliche Altersgrenze erreicht oder sind über 18 Jahre alt und dauerhaft voll erwerbsgemindert.
- Ihr eigenes Einkommen und Vermögen oder das Ihres Ehe- oder Lebenspartners beziehungsweise Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin reichen nicht aus.
- Sie beziehen kein Wohngeld und keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
- Sie haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
Wenn Sie alle vier Punkte mit „Ja“ beantwortet haben, können Sie Ihren Anspruch auf Grundsicherung beim Amt für Soziales und Senioren prüfen lassen, sofern Sie in Heidelberg leben.
Wie kann Grundsicherung beantragt werden?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Heidelberg haben, können Sie hier Grundsicherung beantragen:
Stadt Heidelberg
Amt für Soziales und Senioren
Bergheimer Str. 155
69115 Heidelberg
E-Mail: sozialamt@heidelberg.de
Telefon: 06221 58-37000
Direkt zum Online-Antrag.
Weitere Kontaktmöglichkeiten und Ansprechpersonen finden Sie hier.
Weitere Informationen rund um die Antragsstellung finden Sie hier.
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