Afrikanische Schweinepest: Stadt Heidelberg trifft Sicherheitsmaßnahmen

Nachdem am Donnerstag, 8. August 2024, bei Hemsbach (Rhein-Neckar-Kreis) ein Wildschwein positiv auf die Schweinepest getestet wurde, liegt Heidelberg in der so genannten Pufferzone (Sperrzone I). Die Pufferzone wurde in einem Radius von rund zehn Kilometern um die so genannte Restriktionszone (Sperrzone II), in welcher sich der Fundort befindet, eingerichtet. Konkrete Auswirkungen auf die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich dadurch nicht. Bereits Ende Juli hatte die Stadtverwaltung die Sicherheitsmaßnahmen erhöht, um eine mögliche Ausbreitung der Tierseuche einzudämmen. Mit der Ausweisung der Pufferzone gelten verstärkte Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere in der Fleischverwertung, für Jagdausübende und Schweinehaltende. Eine entsprechende Allgemeinverfügung (155 KB) mit den notwendigen Schutzmaßnahmen hat die Stadt Heidelberg am Freitag, 9. August 2024, veröffentlicht und aktualisiert diese fortlaufend.

Stadtkarte

Schweinepest für Menschen unbedenklich

Die Afrikanische Schweinepest ist für den Menschen und andere Tierarten unbedenklich. Auch der Verzehr von infiziertem Fleisch ist ungefährlich. Für Wild- und Hausschweine endet die Viruserkrankung jedoch fast immer tödlich. Es gibt weder Heilungsmöglichkeiten noch eine Impfung. Die Krankheit kann von Tier zu Tier oder indirekt über verseuchte Gegenstände (beispielsweise Kleidung, Schuhe, landwirtschaftliche Geräte) übertragen werden.

Was ist die Afrikanische Schweinepest (ASP)

ASP ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die nur Haus- und Wildschweine befällt und bei diesen fast immer tödlich endet.
Die Tierseuche breitet sich seit einigen Jahren von Osteuropa kommend in Richtung Westen aus und tritt seit September 2020 auch in Ostdeutschland auf.
Es existieren aktuell keine Impfstoffe gegen die ASP.

Weiterführende Informationen zur ASP finden Sie auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts.

Ist ASP für den Menschen gefährlich?

Nein, für den Menschen ist ASP ungefährlich und auch auf Haus- und sonstige Nutztiere - außer Schweinen - nicht übertragbar.
Auch der Verzehr von möglicherweise kontaminiertem Fleisch stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar. 

Der Mensch spielt aber bei der Übertragung von ASP eine große Rolle, wenn er aus Schweinefleisch erzeugte Lebensmittel unsachgemäß entsorgt oder durch das Virus an Kleidung oder Gegenständen verschleppt.

Welche Symptome treten bei einer Ansteckung mit ASP auf?

Etwa vier Tage nach Ansteckung treten bei Schweinen vielfältige Symptome wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemprobleme auf. Durchfall und Blutungserscheinungen sind ebenfalls möglich. Erkrankte Tiere zeigen häufig auch eine verringerte Fluchtbereitschaft. Die ASP endet für infizierte Schweine meist tödlich.

Wie wird ASP übertragen?

Die Übertragung erfolgt vor allem durch direkten Kontakt von Tier zu Tier (zum Beispiel im Stall, Tiertransporten, Viehmärkten) oder über kontaminiertes Material (Speiseabfälle), sowie indirekte Übertragungswege über Fahrzeuge, Jagdausrüstung, landwirtschaftliche Geräte, Kleidung die Kontakt mit dem Virus hatten.

Das ASP-Virus ist sehr widerstandsfähig.
Es kann in zubereitetem Fleisch teilweise über Jahre hinweg infektiös bleiben (z.B. in Parma-Schinken über ein Jahr, in tiefgefrorenen Schlachtkörpern viele Jahre). Bei einer Temperatur von 70°C wird das Virus nach 30 Minuten inaktiviert.

Wie wird ASP bekämpft?

Bei der Feststellung eines positiven Wildschweins werden um den Fundort verschiedene Sperrzonen festgelegt. In diesen werden behördliche Maßnahmen angeordnet und durchgeführt, wie beispielsweise Betretungsverbote, Jagdruhe, Kadaversuche und –bergung, und Zaunbau.

In schweinehaltenden Betrieben sind vorbeugende Maßnahmen, insbesondere die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen und Hygiene entscheidend, um eine Einschleppung zu verhindern.
Tritt ASP in Schweinehaltungsbetrieben auf, muss der gesamte Schweinebestand getötet werden.

Den rechtlichen Rahmen der Bekämpfung geben der europaweit verbindliche Tiergesundheitsrechtsakt (Animal Health Law, VO (EU) 2016/429) sowie weitere Tertiärrechtsakte vor.

Was mache ich, wenn ich ein verendetes Wildschwein finde?

Bitte informieren Sie umgehend die Veterinärabteilung (veterinaeramt@heidelberg.de). über den Fund. Beschreiben Sie den Fundort so genau wie möglich.
Am Smartphone können Sie sich über Google Maps die GPS-Koordinaten anzeigen lassen. Das hilft sehr den Fundort schnell zu finden.

Wichtig: bitte berühren Sie das Wildschwein nicht und halten Sie ausreichend Abstand zu dem toten Tier, um das Virus nicht zu verbreiten.

Was müssen Hausschweinehaltende beachten?

Um einen Eintrag von ASP zu verhindern, müssen Hausschweinehaltende eigenverantwortlich Biosicherheitsmaßnahmen treffen.
Diese können zum Beispiel sein:

  • Personen- und Fahrzeugverkehr auf das Minimum beschränken
  • Desinfektion von Material und Ausrüstung an den Ein- und Ausgängen der Haltungen
  • Kontakt zu Wildschweinen verhindern. Hierzu zählt auch die sichere Lagerung von Futter oder Speiseabfällen.
  • Tiere in Freilandhaltung aufstallen
  • kein Futter unbekannter Herkunft sowie nur für Schweine vorgesehenes Futter verwenden

Es kann notwendig werden, dass zusätzlich tierseuchenrechtliche Anordnungen getroffen werden. Diese können zum Beispiel umfassen:

  • Verbringungsverbote von Hausschweinen innerhalb und außerhalb der Sperrzone
  • Verbot beziehungsweise Widerruf von Freilandhaltungen
  • Meldepflicht von verendeten, kranken und insbesondere fieberhaft erkrankten Hausschweinen

Wie kann man die Seuchenbekämpfung unterstützen?

Um die Ausbreitung von ASP zu verhindern, können alle aktiv mithelfen!

  • Entsorgen Sie keine Speiseabfälle im Wald. Nehmen Sie diese bitte mit nach Hause und führen sie verschlossenen Restmüllbehältern zu.
  • Melden Sie tote Wildschweine sofort der Veterinärabteilung (veterinaeramt@heidelberg.de).
  • Beachten Sie das bestehende Verbot Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse aus Nicht-EU- Ländern (Drittländern) mitzubringen
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