Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Abteilung Sicherheit und Ordnung
Bergheimer Str. 69
69115 Heidelberg

Weitere Infos und Ansprechpartner

Waffenverbotszone

Karte mit eingezeichneter Waffenverbotszone in Teilbereichen der Kurfürsten-Anlage und Belfortstraße
Geltungsbereich der Waffenverbotszone

Die Stadt Heidelberg und das Polizeipräsidium Mannheim stärken ihr Maßnahmenpaket im Bereich Kurfürsten-Anlage/Belfortstraße durch eine Waffen- und Messerverbotszone. Sie gilt in Teilbereichen der Kurfürsten-Anlage und Belfortstraße soll die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen friedlichen, straftatfreien und sicheren Ort schaffen. Das Verbot trat am Donnerstag, 25. Juli 2024, in Kraft. Zum 1. Oktober 2025 wurde das Verbot angepasst und gilt täglich von 17 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages.

FAQ Waffenverbotszone

Welche Waffen sind verboten?

Bei der Waffen- und Messerverbotszone handelt es sich um eine so genannte "absolute Messerverbotszone". Damit sind alle Waffen, die bereits durch das Waffengesetz verboten sind, sowie auch alle Messer - unabhängig von der Klingenlänge verboten. Waffen und Messer können durch Ordnungskräfte auch eingezogen werden. Jedes eingezogene Messer verbessert die Sicheheit und hilft dabei, Leben zu schützen.

Gibt es Ausnahmen?

Die Ausnahmen sind unter § 3 der Verordnung geregelt. Ausnahmen bestehen dann, wenn ein 
berechtigtes Interesse vorliegt, eine Waffe oder ein Messer zu führen. Das kann zum Beispiel bei 
bestimmten Berufsgruppen der Fall sein, etwa Einsatzkräfte des Kommunalen Ordnungsdienst 
(KOD) und des Gemeindevollzugsdienstes (GVD), Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Zoll, 
Bundeswehr, Ärzte, Mitarbeitende im Pflegedienst, Handwerker und Gewerbetreibende, oder 
Gastronomen. Eine Ausnahme besteht auch für Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis, die 
im Umfang ihrer entsprechenden Erlaubnis Messer im Zusammenhang mit der 
Brauchtumspflege oder der Ausübung des Sports bei sich führen. Der Transport muss in 
verschlossenen Behältern oder Verpackungen, die einen unmittelbaren Zugriff verhindern, 
erfolgen. Ein griffbereites Mitführen ist nicht erlaubt. 

Wo gilt die Waffenverbotszone, ab welchem Zeitpunkt gilt sie?

Bei der Auswahl des ausgewiesenen Geltungsbereichs wurden die hohen rechtlichen 
Voraussetzungen des Waffengesetzes (§ 42 Abs. 6) beachtet. Der Geltungsbereich basiert auf 
einer Feinauswertung der Örtlichkeit durch die Polizei. Dabei wurden die im Jahr 2023 mit dem 
Tatmittel Messer begangenen Delikte betrachtet und für eine Neufassung die Zahlen des Jahres 2024 ebenfalls evaluiert.
Die Waffen- und Messerverbotszone umfasst folgenden Bereich: 

  1. Nach Norden wird die Zone begrenzt durch die Straße Kurfürsten-Anlage, dort entlang der 
    Hausnummern 38 bis 60 bis zum Fußgängerüberweg über die nördliche Spur der Kurfürstenanlage Richtung Süden, zur Lessingstraße (siehe Nummer 4). 
  2. Im Osten bildet die um den Römerkreis führende Römerstraße die abschließende 
    Begrenzung der Zone, wobei die Fahrbahn nicht mehr in den Geltungsbereich fällt.
  3. Auf der südlichen Seite bildet zunächst die Kurfürsten-Anlage mit den Hausnummern 43 bis 
    69 die Grenze der Zone, wobei die Grenze östlich der Hausnummer 43 in gerader Linie weiter 
    nach Osten verläuft, bis sie auf die Römerstraße trifft (siehe Nummer 2). In westlicher 
    Richtung schließt sich nach der Hausnummer 69 unmittelbar (und über die Kaiserstraße 
    hinweg) die Belfortstraße mit den Hausnummern 1 bis 9 an. Die Grenze verläuft dann weiter 
    von der Belfortstraße 9 in gerader Linie (über die Belfortstraße hinweg) entlang des 
    Gebäudes Belfortstraße 2 bis zu dessen nördlicher Ecke, von wo sie nach Südwesten bis zu 
    dessen westlicher Ecke abbiegt und – über diese Ecke hinaus – in gerader Linie auf die 
    Lessingstraße trifft. 
  4. Im Westen wird die Zone begrenzt durch die Lessingstraße (und über die südliche Spur der 
    Kurfürsten-Anlage hinweg), wobei auch hier die Fahrbahn nicht mehr in den Geltungsbereich 
    fällt. 

Die Verordnung tritt am 1. Oktober 2025 in Kraft. 

Der Geltungsbereich der Waffen- und Messerverbotszone i. S. v. § 1 der Waffen- und 
Messerverbotszonenverordnung ist in der nachfolgenden Grafik mit roter Farbe umrandet 
dargestellt:

Karte mit eingezeichneter Waffenverbotszone in Teilbereichen der Kurfürsten-Anlage und Belfortstraße
Geltungsbereich der Waffenverbotszone

Wann gilt das Waffen- und Messerverbot?

Das Verbot gilt täglich ab 17 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages. Der zeitliche Rahmen orientiert sich an der Feinanalyse im Rahmen einer Risiko- und Lageeinschätzung durch das Polizeipräsidium Mannheim.

Wie lange gilt die Waffenverbotszone?

Die Verordnung über die Waffen- und Messerverbotszone tritt zwei Jahre nach dem Inkrafttreten automatisch außer Kraft.
Die erste Fassung der Waffen- und Messerverbotszone trat am 25. Juli 2024 in Kraft.

Bekommt die Polizei durch das Verbot neue Kontrollbefugnisse?

Nein. Die Verbotszone gibt der Polizei und dem Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) die Möglichkeit,
Messer früher aus dem Verkehr zu ziehen. Das ist unmittelbarer Opferschutz.
Durch die Einstufung der Parkanlage innerhalb der Kurfürsten-Anlage als „verrufener Ort“ gem.
§ 27 Abs.1 Nr. 3 Polizeigesetz vom 23. November 2022 sind bereits jetzt Kontrollen zur Identitätsfeststellung
und die Durchsuchung von Personen ohne Anlass erlaubt.
Wenn im Rahmen einer anlassbezogenen Kontrolle der Verdacht aufkommt, dass eine verbotene Waffe dabei ist,
hat die Polizei nun die Rechtsgrundlage, dem nachzugehen und bei Bedarf zu reagieren.  

Wer kontrolliert die Waffenverbotszone?

Die Polizei und der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) kontrollieren das Verbot im Rahmen ihrer bestehenden polizeirechtlichen 
Befugnisse. 

Welche Strafen/Bußgelder drohen, wenn man mit einer Waffe oder einem Messer angetroffen wird?

Wer trotz Verbots eine Waffe oder ein Messer führt, muss mit der Einziehung des Gegenstands 
sowie mit einem Bußgeld (je nach Art der Waffe 150 Euro bis 350 Euro) rechnen; 
Abweichungen nach oben sind nach den Umständen des Einzelfalls möglich: daneben kann eine 
Sicherheitsleistung in Höhe von 200,00 Euro erhoben werden. 

Sind weitere Waffen- und Messerverbotszonen geplant?

Nein. Die Verbotszone wurde auf der Grundlage von § 42 Abs. 6 Satz 1 in Verbindung mit § 42 
Abs. 6 Satz 4 Waffengesetz verfügt. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung von 
restriktiven Maßnahmen sind sehr eng gesteckt. So muss sowohl die räumliche als auch die 
zeitliche Ausdehnung sehr klar und anhand der polizeilichen Statistik erkennbar sein, um auch 
gerichtsfest zu sein. 

Was wird mit der Waffen- und Messerverbotszone noch bezweckt?

Schutz vor Kriminalität gehört zu den wichtigsten Grundbedürfnissen der Bürgerinnen und 
Bürger. Ein wichtiger Faktor beim Schutz vor Kriminalität ist die Vorbeugung. Prävention von 
Gewalt zielt darauf ab, die Entstehung von Gewalt bereits im Vorfeld zu verhindern und 
Gewalthandlungen vorzubeugen. Ausführliche Infos dazu gibt es online unter: 
www.heidelberg.de/sicherinheidelberg 

Welche weiteren Maßnahmen gibt es im Bereich der Parkanlage?

Innerhalb der Parkanlage werden die Einsatzkräfte von Polizei und der Kommunale Ordnungsdienst (KOD)
sowie Streetworker, Abfall- und Stadtreinigung und die vielfältigen Akteurinnen der Sozialhilfe weiterhin tätig.
Es wurden weitere Maßnahmen auch zur Sauberkeit, zur Sicherheit und zur Drogenhilfe, Mobile 
Sozialarbeit veranlasst und es werden weitere folgen. Es ist wichtig, dass es Hilfestellungen für 
drogenkranke Menschen gibt, aber auch, dass sich die Menschen in Heidelberg mit einem 
sicheren Gefühl durch ihr Viertel bewegen können. Jedes eingezogene Messer verbessert die 
Sicherheit und hilft dabei, Leben zu schützen. Soweit Straftaten vorliegen, werden erforderliche 
mehrmonatige standortbezogene Aufenthaltsverbote erlassen. Alle getroffenen Maßnahmen 
werden laufend bewertet. 

×