Die Stadt Heidelberg und das Polizeipräsidium Mannheim haben ihr Maßnahmenpaket im Bereich Kurfürsten-Anlage/Belfortstraße erweitert. Die Einrichtung einer Waffen- und Messerverbotszone in Teilbereichen der Kurfürsten-Anlage und Belfortstraße soll die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen friedlichen, straftatfreien und sicheren Ort schaffen. Das Verbot trat am Donnerstag, 25. Juli 2024, in Kraft und gilt jeweils freitags von 20 Uhr bis samstags 6 Uhr, samstags von 20 Uhr bis sonntags 6 Uhr sowie an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen von 20 bis 6 Uhr des folgenden Tages.
FAQ Waffenverbotszone
Welche Waffen sind verboten?
Alle Waffen, die bereits durch das Waffengesetz verboten sind sowie auch Messer mit einer Klingenlänge von vier bis zwölf Zentimeter. Diese Messer können durch Ordnungskräfte auch eingezogen werden. Für die Messung ist die so genannte „wirksame Klingenlänge“ ausschlaggebend: Von der Spitze der Klinge bis zur Griffkante. Jedes eingezogene Messer verbessert die Sicherheit und hilft dabei, Leben zu schützen.
Gibt es Ausnahmen?
Die Ausnahmen sind unter § 3 der Verordnung geregelt. Ausnahmen bestehen dann, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, eine Waffe oder ein Messer zu führen. Das kann zum Beispiel bei bestimmten Berufsgruppen der Fall sein, etwa Einsatzkräfte des Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) und des Gemeindevollzugsdienstes (GVD), Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Zoll, Bundeswehr, Ärzte, Mitarbeitende im Pflegedienst, Handwerker und Gewerbetreibende, oder Gastronomen. Eine Ausnahme besteht auch für Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis, die im Umfang ihrer entsprechenden Erlaubnis Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege oder der Ausübung des Sports bei sich führen. Der Transport muss in verschlossenen Behältern oder Verpackungen, die einen unmittelbaren Zugriff verhindern, erfolgen. Ein griffbereites Mitführen ist nicht erlaubt.
Wo gilt die Waffenverbotszone, ab welchem Zeitpunkt gilt sie?
Bei der Auswahl des ausgewiesenen Geltungsbereichs wurden die hohen rechtlichen Voraussetzungen des Waffengesetzes (§ 42 Abs. 6) beachtet. Der Geltungsbereich basiert auf einer Feinauswertung der Örtlichkeit durch die Polizei. Dabei wurden die im Jahr 2023 mit dem Tatmittel Messer begangenen Delikte betrachtet. Die Waffen- und Messerverbotszone umfasst folgenden Bereich:
Nach Norden wird die Zone begrenzt durch die Straße Kurfürsten-Anlage, dort entlang der Hausnummern 38 bis 60 bis zum Fußgängerüberweg über die nördliche Spur der Kurfürstenanlage Richtung Süden, zur Lessingstraße (siehe Nummer 4).
Im Osten bildet die um den Römerkreis führende Römerstraße die abschließende Begrenzung der Zone, wobei die Fahrbahn nicht mehr in den Geltungsbereich fällt.
Auf der südlichen Seite bildet zunächst die Kurfürsten-Anlage mit den Hausnummern 43 bis 69 die Grenze der Zone, wobei die Grenze östlich der Hausnummer 43 in gerader Linie weiter nach Osten verläuft, bis sie auf die Römerstraße trifft (siehe Nummer 2). In westlicher Richtung schließt sich nach der Hausnummer 69 unmittelbar (und über die Kaiserstraße hinweg) die Belfortstraße mit den Hausnummern 1 bis 9 an. Die Grenze verläuft dann weiter von der Belfortstraße 9 in gerader Linie (über die Belfortstraße hinweg) entlang des Gebäudes Belfortstraße 2 bis zu dessen nördlicher Ecke, von wo sie nach Südwesten bis zu dessen westlicher Ecke abbiegt und – über diese Ecke hinaus – in gerader Linie auf die Lessingstraße trifft.
Im Westen wird die Zone begrenzt durch die Lessingstraße (und über die südliche Spur der Kurfürsten-Anlage hinweg), wobei auch hier die Fahrbahn nicht mehr in den Geltungsbereich fällt.
Die Verordnung tritt am 25. Juli 2024 in Kraft.
Der Geltungsbereich der Waffen- und Messerverbotszone i. S. v. § 1 der Waffen- und Messerverbotszonenverordnung ist in der nachfolgenden Grafik mit roter Farbe umrandet dargestellt:
Wann gilt das Waffen- und Messerverbot?
Das Verbot nach gilt jeweils freitags von 20 Uhr bis samstags 6 Uhr, samstags von 20 Uhr bis sonntags 6 Uhr sowie an Tagen vor gesetzlichen Feiertagen von 20 bis 6 Uhr des folgenden Tages. Zur Ausgestaltung entsprechend des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes ist ein enger zeitlicher Rahmen erforderlich. Dieser orientiert sich an der der Feinanalyse im Rahmen einer Risiko- und Lageeinschätzung durch das Polizeipräsidium Mannheim.
Wie lange gilt die Waffenverbotszone?
Die Verordnung über die Waffen- und Messerverbotszone tritt zwei Jahre nach dem Inkrafttreten automatisch außer Kraft.
Bekommt die Polizei durch das Verbot neue Kontrollbefugnissen?
Nein. Die Einführung gibt der Polizei und dem KOD die Möglichkeit, Messer früher aus dem Verkehr zu ziehen. Das ist unmittelbarer Opferschutz. Durch die Einstufung der Parkanlage innerhalb der Kurfürsten-Anlage als „verrufener Ort“ gem. § 27 Abs.1 Nr. 3 Polizeigesetz vom 23. November 2022 sind bereits jetzt Kontrollen zur Identitätsfeststellung und die Durchsuchung von Personen ohne Anlass erlaubt. Wenn im Rahmen einer anlassbezogenen Kontrolle der Verdacht aufkommt, dass eine verbotene Waffe dabei ist, hat die Polizei nun die Rechtsgrundlage, dem nachzugehen und bei Bedarf zu reagieren.
Wer kontrolliert die Waffenverbotszone?
Die Polizei und der KOD kontrolliert das Verbot im Rahmen ihrer bestehenden polizeirechtlichen Befugnisse.
Welche Strafen/Bußgelder drohen, wenn man mit einer Waffe oder einem Messer angetroffen wird?
Wer trotz Verbots eine Waffe oder ein Messer führt, muss mit der Einziehung des Gegenstands sowie mit einem Bußgeld, je nach Art der Waffe, ab 150 Euro bis 350 Euro rechnen; Abweichungen nach oben sind nach den Umständen des Einzelfalls möglich: daneben kann eine Sicherheitsleistung in Höhe von 200,00 Euro erhoben werden.
Sind weitere Waffen- und Messerverbotszonen geplant?
Nein. Die Verbotszone wurde auf der Grundlage von § 42 Abs. 6 Satz 1 in Verbindung mit § 42 Abs. 6 Satz 4 Waffengesetz verfügt. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung von restriktiven Maßnahmen sind sehr eng gesteckt. So muss sowohl die räumliche als auch die zeitliche Ausdehnung sehr klar und anhand der polizeilichen Statistik erkennbar sein, um auch gerichtsfest zu sein.
Was wird mit der Waffen- und Messerverbotszone noch bezweckt?
Schutz vor Kriminalität gehört zu den wichtigsten Grundbedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger. Ein wichtiger Faktor beim Schutz vor Kriminalität ist die Vorbeugung. Prävention von Gewalt zielt darauf ab, die Entstehung von Gewalt bereits im Vorfeld zu verhindern und Gewalthandlungen vorzubeugen. Ausführliche Infos dazu gibt es online unter: www.heidelberg.de/sicherinheidelberg
Welche weiteren Maßnahmen gibt es im Bereich der Parkanlage?
Innerhalb der Parkanlage werden die Einsatzkräfte von Polizei und KOD sowie Streetworker, Abfall- und Stadtreinigung sowie die vielfältigen Akteurinnen der Sozialhilfe weiterhin tätig. Es wurden weitere Maßnahmen auch zur Sauberkeit, zur Sicherheit und zur Drogenhilfe, Mobile Sozialarbeit veranlasst und es werden weitere folgen. Es ist wichtig, dass es Hilfestellungen für drogenkranke Menschen gibt, aber auch, dass sich die Menschen in Heidelberg mit einem sicheren Gefühl durch ihr Viertel bewegen können. Jedes eingezogene Messer verbessert die Sicherheit und hilft dabei, Leben zu schützen. Soweit Straftaten vorliegen, werden erforderliche mehrmonatige standortbezogene Aufenthaltsverbote erlassen. Alle getroffenen Maßnahmen werden laufend bewertet.