Die stadtweiten Plakatträger dienen der Werbung für Veranstaltungen, die in Heidelberg stattfinden.
Die Plakatierung über die Veranstaltungsplakatierung kann vier Wochen vor Nutzungsbeginn online beantragt werden. Über den Antrag auf Nutzung der Veranstaltungsplakatierung wird in der Regel zwei Wochen vor Plakatierungsbeginn entschieden. Vorab wird eine unverbindliche Reservierungsbestätigung verschickt.
Der Nutzungszeitraum beträgt grundsätzlich zwei Wochen. Die Plakatträger können ab dem Beginn des Nutzungszeitraumes (jeweils ein Mittwoch) genutzt werden. Spätestens am Ende der Nutzungszeit (jeweils ein Dienstag) sind die Plakate aus dem Plakatträger zu entfernen.
Fragen und Antworten zur Veranstaltungsplakatierung
Wie beantrage ich eine Plakatierungserlaubnis?
1.
Die “Hinweise zur Beantragung” beinhalten eine Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Buchung eines Netzes, um die Bedienbarkeit des Tools zu erleichtern. Zu jedem Zeitpunkt wird der jeweils nächste Schritt des Prozesses hervorgehoben.
2.
Das Online-Antragsformular ist vollständig auszufüllen und an die voreingestellte Adresse abzusenden. In dem Antrag soll auch eine Bilddatei mit dem Plakatmotiv hochgeladen werden. Sollte zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Bilddatei vorliegen, ist diese umgehend unter Bezug auf den Antrag nachzureichen.
3.
Das Antragsformular lässt sich allerdings nur vier Wochen vor Beginn des Nutzungszeitraumes öffnen.
4.
Anträge sollten nur für freie Netze gestellt werden (grüne Übersichtsflächen). Anträge für bereits beantragte Netze (heidelbeerfarbene Übersichtsflächen) können nur dann berücksichtigt werden, wenn ein Veranstalter mehrere Anträge gestellt hat und diese auf einen Antrag seiner Wahl reduziert werden (§ 6 Abs. 1 Ziff. 2 der Plakatierungssatzung). Für die dadurch möglicherweise frei werdenden Netze gilt wiederum der Grundsatz der zeitlichen Priorität. Anträge für Werbung für politische Veranstaltungen haben immer Vorrang.
Wofür kann geworben werden?
Die Plakatträger dienen der Werbung für Veranstaltungen, die in Heidelberg stattfinden. Plakatiert werden dürfen:
politische Veranstaltungen
wissenschaftliche Veranstaltungen
Bildungsveranstaltungen
Kulturveranstaltungen
Musikveranstaltungen
Gesundheitsveranstaltungen
Sportveranstaltungen
Veranstaltungen zur Brauchtumspflege (z. B. Traditionelle Volksfeste, Ausstellungen, Messen oder ähnliche Veranstaltungen)
Veranstaltungen zur Förderung des Einzelhandelsstandortes Heidelberg
Veranstaltungen von Kirchen sowie Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften
Veranstaltungen, die sich an Kinder und Jugendliche richten
Nicht beworben werden können Verkaufsveranstaltungen, Firmenjubiläen und Veranstaltungen zu einem Tag der offenen Tür oder ähnliche Veranstaltungen von Gewerbebetrieben, die überwiegend der allgemeinen Imagewerbung oder dem Marketing dienen.
Nicht zulässig ist die Werbung für Veranstaltungen, die gegen die geltenden Bestimmungen der Straf- und Ordnungswidrigkeitengesetze, des Jugendschutzes sowie gesetzlicher Vorschriften oder bestehende Urheberrechte verstoßen. Werbung für diskriminierende, sexistische, jugendgefährdende, volksverhetzende, rassistische und Gewalt verherrlichende Veranstaltungen ist verboten. Dies gilt auch für Werbung für Veranstaltungen von verbotenen Parteien und Werbung, die vom Deutschen Werberat beanstandet wurde. Produktwerbung darf auf dem Plakat nicht enthalten sein, insbesondere nicht für Tabak-, Tabakerzeugnisse oder alkoholische Getränke.
Wie lange und mit wie vielen Plakaten kann geworben werden?
Der Zeitraum der Nutzungserlaubnis beträgt grundsätzlich zwei Wochen. Der Nutzungszeitraum beginnt jeweils an einem Mittwoch. Die Nutzungserlaubnis umfasst ein Netz, das grundsätzlich aus dreißig Plakatträgern besteht. In einigen Netzen sind die Stellen auf Plakatträger sowie auf Litfaßsäulen aufgeteilt. Bitte beachten Sie, dass die Plakatnetze bedingt durch Straßenbauarbeiten nicht immer vollständig sind.
Bei Werbung für politische Veranstaltungen kann die Nutzungserlaubnis ausnahmsweise zwei Netze umfassen. Gehen mehr Anträge ein als noch Netze vorhanden sind, wird über diese nach der Reihenfolge ihrer Antragstellung entschieden. Politische Veranstaltungen haben bei einer Antragsstellung bis zwei Wochen vor Plakatierungsbeginn Vorrang. Bitte beachten Sie, dass Sie daher nur eine vorläufige Reservierungsbestätigung erhalten. Erst nach dem Stichtag (zwei Wochen vor Plakatierungsbeginn) erhalten Sie die endgültige Nutzungserlaubnis.
Sind nach dem Stichtag, d. h. zwei Wochen vor Plakatierungsbeginn, noch Netze frei, können auch für sonstige Veranstaltungen maximal zwei weitere Netze beantragt werden. Für die Bewerbung politischer Veranstaltungen können ebenfalls bis zu zwei Zusatznetze beantragt werden (so dass maximal drei Plakatnetzte zur Bewerbung genutzt werden).
Beginn und Ende jeder Veranstaltung müssen in der zweiten Woche des Plakatierungszeitraums liegen. Für mehrtägige Veranstaltungen kann die Nutzungserlaubnis somit mehrere Zwei-Wochen-Zeiträume umfassen. Die Nutzungserlaubnis kann solange erteilt werden, wie die Veranstaltung mindestens bis in die zweite Woche eines Zwei-Wochen-Zeitraums andauert.
Bei Plakaten, die unerlaubt auf öffentlicher Verkehrsfläche aufgehängt werden, wird ein Verfahren zur Beseitigung/Untersagung eingeleitet und bei Nichtbefolgung ein Zwangsgeld, ggf. auch wiederholt mit ansteigenden Beträgen, festgesetzt. Da es sich bei dem Verstoß zudem um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wird außerdem ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
Wie müssen die Plakatträger genutzt werden?
Die Plakatträger dürfen nur genutzt werden, wenn das Papierplakat auf eine Kunststoffplatte aufkaschiert ist. Andere Materialien, z. B. Presspappe oder Folien, sind nicht zulässig. Für Plakate an Säulen ist das Plakat auf nassfestem Affichenpapier zu drucken.
Das erforderliche Werkzeug zum Öffnen und Schließen der Plakatträger können Sie nach Erhalt der Nutzungserlaubnis beim Bürgeramt ausleihen. Es ist unmittelbar nach Ablauf der Nutzungserlaubnis zurückzugeben.
Was ist bei der Nutzung der Plakatträger zu beachten?
Die Plakatträger können ab dem Beginn des Nutzungszeitraumes, das ist jeweils ein Mittwoch, genutzt werden. Spätestens am Ende der Nutzungszeit, das ist jeweils ein Dienstag, sind die Plakate aus dem Plakatträger zu entfernen. Wird allerdings das gleiche Netz nach Ablauf einer Nutzungszeit vom gleichen Benutzer genutzt, so kann der Plakatwechsel auch am Mittwoch erfolgen. Kommt ein Benutzer seiner Verpflichtung zur Entfernung der Plakate nicht rechtzeitig nach, werden die Plakate gebührenpflichtig aus dem Plakatträger entfernt.
Die Plakatträger müssen sorgfältig behandelt werden. Die Benutzer haben während der Nutzungszeit eingetretene Beschädigungen an den Plakatträgern unverzüglich der Stadt Heidelberg mitzuteilen. Sie müssen vor der Bestückung der Plakatträger mit eigenen Plakaten auf etwaige Schäden aus früherer Benutzung achten und solche Schäden der Stadt anzuzeigen. Der Benutzer haftet für Schäden, die am Ende seiner Nutzungszeit festgestellt werden. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen.
Wie beantrage ich eine Plakatierungserlaubnis?
Die Nutzungserlaubnis wird auf Antrag erteilt. Das Online-Antragsformular ist vollständig auszufüllen und an die vor eingestellte Adresse abzusenden. In dem Antrag soll auch eine Bilddatei mit dem Plakatmotiv hochgeladen werden. Sollte zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine Bilddatei vorliegen, ist diese umgehend unter Bezug auf den Antrag nachzureichen.
Der Antrag kann nur vom Veranstaltenden oder einem von ihr/ihm bevollmächtigten Dienstleistenden gestellt werden. Antragstellende und Benutzende ist immer der Veranstaltende, auch wenn ein Bevollmächtigter oder eine Bevollmächtigte den Antrag gestellt hat. Der Antrag kann nur mit dem Online-Antragsformular gestellt werden. Mit dem Antrag ist auch ein Motiv des Veranstaltungsplakates zu übersenden. Sollte zum Zeitpunkt der Antragstellung das Plakatmotiv noch nicht vorliegen, ist dieses umgehend unter Bezugnahme auf die Veranstaltung nachzureichen.
Der Antrag kann ab vier Wochen vor Beginn des Nutzungszeitraums beim Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Heidelberg gestellt werden.
Wann wird über den Antrag entschieden?
Über die Erteilung der Nutzungserlaubnis wird jeweils zwei Wochen vor Beginn des Nutzungszeitraums entschieden (Stichtag). Liegen am Stichtag für einen Nutzungszeitraum mehr Anträge vor als Netze vorhanden sind, so geht grundsätzlich der zeitlich früher gestellte Antrag vor, dabei wird auf den Tag und die Uhrzeit des Zugangs des Antrages beim Bürgeramt der Stadt Heidelberg abgestellt.
Ausnahmen: - Anträge zur Bewerbung politischer Veranstaltungen von Parteien und Wählervereinigungen haben grundsätzlich Vorrang auch gegenüber früher gestellten Anträgen (nichtpolitisch). - Mehrere Anträge eines Veranstaltenden werden, sofern mehr Anträge vorliegen als Netze vorhanden sind, auf einen Antrag reduziert. Der Veranstaltende bestimmt, welche Anträge entfallen.
Was kostet eine Nutzungserlaubnis?
Die Gebühr für die Benutzung eines Netzes beträgt 68,70 Euro für einen Zwei-Wochen-Zeitraum.
Das Wichtigste in Kürze
Vier Wochen vor Nutzungsbeginn kann die Plakatierung online beantragt werden.
Die Plakatträger dürfen nur genutzt werden, wenn das Papierplakat auf eine Kunststoffplatte aufkaschiert ist. Andere Materialien, z. B. Presspappe oder Folien, sind nicht zulässig. Für Plakate an Säulen ist der Druck auf nassfestes Affichenpapier unerlässlich.
Die Nutzung eines Plakatnetzes für zwei Wochen kostet 68,70 €. Für politische Veranstaltungen ist die Nutzung kostenfrei.
Sofern ein Veranstalter mehrere Veranstaltungen bewerben möchte, ist dies nur möglich, wenn ausreichend freie Netze vorhanden sind.
Politische Veranstaltungen haben bis zwei Wochen vor Plakatierungsbeginn Vorrang.
Über Ihren Antrag auf Nutzung der Veranstaltungsplakatierung wird in der Regel zwei Wochen vor Plakatierungsbeginn entschieden. Sie erhalten vorab eine unverbindliche Reservierungsbestätigung.