Sucht ist eine psychische Erkrankung und es gibt einen Anspruch auf therapeutische und medizinische Unterstützung. Der Rentenversicherungsträger oder die Krankenkasse übernimmt hierfür im Regelfall die Kosten. Dazu muss, zusammen mit einer Ärztin oder einem Arzt und einer Suchtberatungsstelle, ein Antrag gestellt werden.
Entgiftung/Qualifizierter Drogenentzug
Bei körperlichen Entzugssymptomen und vor Beginn einer suchttherapeutischen Behandlung, ist eine medizinische Begleitung absolut ratsam.
Das Psychiatrische Zentrum Nordbaden in Wiesloch ist für Menschen, die in Heidelberg wohnen, zuständig.
Das allgemeinpsychiatrische Universitätsklinikum Heidelberg bietet ebenfalls einen qualifizierten Entzug von Alkohol, (2,4 MB) Cannabis (1,9 MB) oder Benzodiazepine und Hypnotika (1,8 MB) an. Betroffene mit entsprechender Behandlungsmotivation können sich an das Zentrale Patientenmanagement wenden: Kontakt ZPM
Bei akuter Entzugssymptomatik gibt es eine Notversorgung in allen Krankenhäusern und die Möglichkeit dort zu entgiften.
Rehabilitation/Suchttherapie
Mit Unterstützung der Suchtberatung haben Sie die Möglichkeit eine ambulante, teilstationäre und stationäre Rehabilitation (Suchttherapie) zu beantragen. Die Kosten zur Rehabilitation werden in der Regel von der Renten- oder Krankenversicherung übernommen.
Bei einer Erstbehandlung, oder einem schwierigen Verlauf bzw. schwierigen Begleitumständen, bietet sich meistens eine stationäre Entwöhnungsbehandlung an. Eine Übersicht finden Sie auf der Homepage des Bundesverbands Suchthilfe e.V..
In der Tagesklinik in der Plöck können Sie eine teilstationäre Entwöhnungsbehandlung durchführen. Das bedeutet, dass Sie tagsüber in der Klinik sind und abends, sowie am Wochenende und an Feiertagen, zu Hause.
Die Beratungsstellen selbst bieten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, eine ambulante Entwöhnungsbehandlung an. Hier haben Sie in der Regel einen Gruppentermin pro Woche und begleitende Einzeltermine.
Nachsorge
Nach einer suchttherapeutischen Rehabilitation erfolgt in der Regel die Begleitung einer Suchtberatungsstelle im Rahmen der so genannten Nachsorge. Auch diese wird bei entsprechender Indikation von der Renten - oder Krankenversicherung übernommen. Sobald Sie die Konsumstörung überwunden haben, empfiehlt sich meistens eine psychotherapeutische Behandlung, um langfristig stabil zu bleiben.
Auch kann es unter Umständen sinnvoll sein, nach der Reha in ein so genanntes "Betreutes Wohnen" zu ziehen. Anbieter vom betreuten Wohnen für Menschen mit Suchterkrankung nach erfolgreichem Abschluss einer Rehabilitation in Heidelberg ist die Stadtmission Blaues Kreuz.
Substitution
Bei einer Opioidabhängigkeit ermöglicht die Substitutionsbehandlung eine gesundheitliche sowie soziale Stabilisierung. Ärztinnen und Ärzte benötigen hierfür eine suchtmedizinische Zusatzqualifikation und eine Ermächtigung des Kassenärztlichen Vereinigung. Wer in Heidelberg Substitution anbietet, können Sie hier (236 KB) nachlesen. Ein Anspruch auf Vollständigkeit wird nicht gewährt! Die Suchtberatungsstellen bieten eine psychosoziale Begleitung an.