Amt für Finanzen, Liegenschaften und Konversion
Rathaus, Marktplatz 10
69117 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-1 30 00

Zur Ämterseite

Sanierungsgebiet Rohrbach-Hasenleiser

Ansprechpartner zum Sanierungsverfahrens sind die Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz Telefon: 06221/ 5305-294 oder das Stadtplanungsamt Telefon: 06221/ 58-23000.

Im Mai 2018 wurde die städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Rohrbach-Hasenleiser in das Bund-Länder-Programm „Soziale Stadt“ aufgenommen.
Die Baustruktur des Stadtviertels Hasenleiser ist sehr vielfältig und teilweise stark verdichtet. Neben den sozialen Problemlagen gibt es zudem städtebauliche Defizite, die im Zuge von vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch (BauGB) im Winter 2019/2020 dokumentiert wurden. Ziel der Gesamtmaßnahme ist die Stärkung und Verbesserung der vorhandenen Strukturen - der Fokus liegt auf den Maßnahmen im sozialen Bereich. Aus diesem Grund wird die Maßnahme im Vereinfachten Verfahren durchgeführt.

Durch Bekanntgabe im Stadtblatt am 16. September 2020 wurde die Satzung über die förmliche Festlegung als Sanierungsgebiet rechtskräftig. Steuerliche Vergünstigungen sind bei Bestandsgebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen sowie für Baudenkmäler gemäß §§ 7h, 7i und 10f Einkommensteuergesetz (EStG) nach derzeitiger Rechtslage möglich. Um die erhöhten Absetzungen in Anspruch nehmen zu können, wird eine Bescheinigung der Stadt Heidelberg benötigt. Um diese Bescheinigung zu erhalten ist
v o r Beginn der Maßnahme eine schriftliche Vereinbarung mit der Stadt Heidelberg abzuschließen.

Weitere Infos

Sanierungsgebiet Rohrbach-Hasenleiser Satzung (1,6 MB)
AVU Hasenleiser Entwicklungskonzept (2,8 MB)
VU Hasenleiser Plansatz (7,4 MB)

×