Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz
Am 1. Juli 2017 trat das vom Bundesgesetzgeber beschlossene Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen, kurz Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), in Kraft. Mit dem Gesetz werden erstmals umfassende Rechte und Pflichten für Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsgewerben und für Prostituierte eingeführt.
Die Anmeldungen von Prostituierten nach § 3 ProstSchG, die überwiegend in Heidelberg tätig sind, und die Erlaubnisverfahren nach § 12 ProstSchG für Betreiberinnen und Betreiber von in Heidelberg gelegenen Prostitutionsstätten werden beim Bürger- und Ordnungsamt, Bergheimer Str. 69, 69115 Heidelberg, bearbeitet.
Im Rahmen des Anmeldeverfahrens müssen Prostituierte, die vorwiegend in Heidelberg tätig sind, eine Gesundheitsberatung bei dem dafür zuständigen Gesundheitsamt im Landratsamt des Rhein-Neckar-Kreises und danach ein Informations- und Beratungsgespräch wahrnehmen, das im Bürger- und Ordnungsamt der Stadt Heidelberg stattfindet. Weitere Informationen zum Ablauf des Verfahrens finden Sie unter http://www.rhein-neckar-kreis.de/,Lde/start/Landratsamt/prostschg.html
Die Betreiber von in Heidelberg gelegenen Prostitutionsstätten wenden sich wegen des Erlaubnisverfahrens bitte an das Bürger- und Ordnungsamt.
Weitere Infos
- Informationen des Sozialministeriums Baden-Württemberg
- Informationsblatt zum Prostituiertenschutzgesetz (Deutsch) (2,6 MB)
- Informationsblatt zum Prostituiertenschutzgesetz (Englisch) (2,5 MB)
- Informationsblatt zum Prostituiertenschutzgesetz (Bulgarisch) (2,5 MB)
- Informationsblatt zum Prostituiertenschutzgesetz (Rumänisch) (2,5 MB)
- Informationsblatt zum Prostituiertenschutzgesetz (Spanisch) (2,4 MB)