Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Kinder- und Jugendamt
Eppelheimer Str. 13
69115 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-4 85 10

Zur Ämterseite

Amtsvormundschaften / Pflegschaften

Beim Kinder- und Jugendamt üben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Auftrag des Familiengerichts -an Stelle der Eltern- die komplette elterliche Sorge (Vormundschaft) oder Teile der elterlichen Sorge (Ergänzungspflegschaft) aus.
Die Bestellung eines/einer Vormunds/Vormundin oder Pflegers/Pflegerin erfolgt aus vielfältigen Gründen, zum Beispiel wenn sich die Eltern nicht oder nur unzureichend um die Bedürfnisse ihrer Kinder kümmern können oder wollen oder bei Tod der Eltern.
Der Vormund/die Vormundin oder Pfleger/Pflegerin ist im Rahmen der gerichtlich übertragenen Aufgaben (Wirkungskreis) gesetzlicher Vertreter des Kindes, das Mündel genannt wird. Der Vormund/die Vormundin bzw. Pfleger/Pflegerin handelt ausschließlich zum Wohl des Mündels. Es finden regelmäßige Kontakte mit dem Mündel in seiner gewohnten Umgebung statt. Der Vormund/die Vormundin bzw. Pfleger/Pflegerin handelt weisungsungebunden. Die Fachaufsicht obliegt dem Familiengericht. Diesem wird regelmäßig Bericht erstattet.
 
Ein Kind erhält auch dann einen Vormund/Vormundin, wenn seine Mutter selbst noch minderjährig und daher beschränkt geschäftsfähig ist und kein sorgeberechtigter Vater des Kindes zur Verfügung steht. Diese Form wird Gesetzliche Amtsvormundschaft genannt. Die Mutter übt neben dem Vormund/Vormundin die Personensorge aus. Auch wenn ein Kind in Adoptionspflege lebt, bekommt es einen Vormund/Vormundin, bis die Adoption ausgesprochen ist. Hierzu bedarf es jeweils keines richterlichen Beschlusses.

Ehrenamtliche Vormundschaften/Pflegschaften

Laut Gesetz ist für die Führung einer Vormundschaft/Pflegschaft eine ehrenamtliche Person bei gleicher Eignung der Bestellung des Jugendamtes vorzuziehen. Das Kinder- und Jugendamt der Stadt Heidelberg sucht daher interessierte, aufgeschlossene und zuverlässige Menschen, die sich vorstellen können, für ein Kind oder Jugendlichen die Vormundschaft/Pflegschaft zu übernehmen.

Als ehrenamtlicher Vormund/Vormundin sorgen Sie für Kontinuität im Leben eines Kindes und treffen als rechtliche Vertretung Entscheidungen zum Wohl des Kindes an Eltern statt. Auf diese Aufgabe werden Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sachgebiets Vormundschaften/Pflegschaften im Kinder- und Jugendamt der Stadt Heidelberg sehr gut vorbereitet. Wenn Sie eine Vormundschaft oder Pflegschaft übernommen haben, werden Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unterstützt. Sie erhalten die Möglichkeit zum Austausch, zum Besuch von Fortbildungen und zur Supervision. Auch ein ehrenamtlich tätiger Vormund/Vormundin untersteht der Aufsicht des Familiengerichts.

Weitere Infos

Ihre Fragen beantwortet Ihnen gerne die Sachgebietsleiterin Frau Strauch, erreichbar unter Telefon: 06221-58-38440 oder per E-Mail unter nicole.strauch@heidelberg.de 

Flyer Vormundschaft (3,7 MB)

×