Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Stadtarchiv
Max-Joseph-Straße 71
69126 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-4 61 98 00

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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Hier bieten wir Ihnen einen Überblick zu häufig gestellten Fragen rund um das Stadtarchiv Heidelberg.

Ihr Weg zu uns

Wie komme ich ins Stadtarchiv?

Das Stadtarchiv befindet sich in der Max-Joseph-Straße 71, 69126 Heidelberg (im Untergeschoss der Internationalen Gesamtschule Heidelberg).
 
Anreise mit den öffentlichen Verkehrsmitteln:
Sie erreichen die nächstgelegene Station Heidelberg-Kirchheim/Rohrbach jeweils
- von Heidelberg Hbf kommend mit den S-Bahn-Linien 3 und 4 in Richtung Karlsruhe
oder mit der Regionalbahn-Linie 68 in Richtung Wiesloch-Walldorf
- ab Stadtzentrum/Bismarckplatz mit der Buslinie 33 in Richtung Emmertsgrund
Von dort aus sind es drei Gehminuten bis zum Archiv.
 
Anreise mit dem Auto:
Es stehen Ihnen acht Parkplätze – darunter ein Behindertenparkplatz – zur Verfügung (unmittelbar an der Straße, nahe dem Treppenabgang zum Archiveingang).
 
Zugang:
Orientieren Sie sich an dem in grauem Sichtbeton ausgeführten Aufzugsturm. Unmittelbar links davon führt eine Treppe zum tiefer gelegenen Eingang des Archivs. Türöffner bzw. Klingel finden Sie rechts von der Haustür. Bei Bedarf können Sie zuvor an der Stelle rechts (oben) vor dem Aufzugsturm klingeln und über die Sprechanlage den Aufzug aktivieren lassen.

Wann hat das Stadtarchiv geöffnet?

Sie können das Stadtarchiv von Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 16:00 Uhr persönlich aufsuchen.

Wie kann ich das Stadtarchiv kontaktieren?

Nutzung des Archivs und Möglichkeiten der Recherche

Wie benutze ich das Stadtarchiv?

Damit Sie das Stadtarchiv nutzen können, benötigen wir von Ihnen einen Benutzungsantrag. Diesen können Sie online ausfüllen und absenden. Nachdem wir zu Ihrem Thema in unseren Beständen recherchiert haben, melden wir uns bei Ihnen.
 
Bitte beachten Sie neben dem allgemeinen Benutzungsantrag auch die speziellen Anträge für
- personenbezogene Auskünfte
- Kopien/Vergrößerungen/Bilddateien
- Statikunterlagen

Wer darf im Stadtarchiv recherchieren?

Jeder kann nach Maßgabe der Archivsatzung das Stadtarchiv benutzen (Zugangsrecht), soweit sich aus Rechtsvorschriften oder Vereinbarungen mit derzeitigen oder früheren Eigentümern des Archivguts nichts anderes ergibt.

Welche Unterlagen gibt es im Stadtarchiv?

Urkunden (ab 896), Amtsbücher (u.a. Ratsprotokolle ab 1698, Grundbücher 1691-1901), Verwaltungsakten (ab 1700), Meldeunterlagen (ab 1905).

Sammlungen: Zeitgeschichtliche Sammlungen (in der Masse ab 1968, gegliedert nach Sachbetreff bzw. Person), Bildsammlung (Einzelfotos, Glasplatten, Dias, Postkarten, Alben, Bildarchiv Heidelberger Tageblatt), Film-, Video-, Tonträgersammlung, Plakate, Pläne, Karten, Kleine Erwerbungen, Autographen, Hand- und Druckschriften, Siegel, Nachlässe und Dokumentationen sowie Zeitungsüberlieferung.

Eine umfassende Beständeübersicht erhalten Sie zukünftig über unsere Online-Datenbank, die sich derzeit noch im Aufbau befindet.

Wo kann ich das Archivgut einsehen?

Das Archivgut kann im Lesesaal während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Dort stehen Ihnen Mikrofilmlesegerät, Readerprinter sowie ein PC-Arbeitsplatz für die Datenbankrecherche zur Verfügung. Der Einsatz mitgebrachter Notebooks ist möglich. Die Nutzung von Mobiltelefonen ist im Lesesaal hingegen nicht gestattet, im Sinne störungsfreien Arbeitens anderer Benutzer*innen und da die Archivalien nicht fotografiert werden dürfen.

Sind die Bestände des Stadtarchivs auch online recherchierbar bzw. einsehbar?

Die Heidelberger Adressbücher z. B., die für 1808 bzw. ab 1839 bis 1944 lückenlos vorliegen, sind online verfügbar.
Ebenso lassen sich die von 1893 bis 1914 gedruckt vorliegenden Chroniken online einsehen.
 
Unsere Online-Datenbank, die Ihnen die Möglichkeit bietet, nach Archivalien zu recherchieren, befindet sich derzeit noch im Aufbau und wird bald veröffentlicht.

Welche Kosten entstehen für die Beratung oder Anfertigung von Kopien und Reproduktionen?

Die Erhebung von Gebühren und Auslagen richtet sich nach der Gebührenordnung. Sie ist als Anlage Bestandteil der Archivsatzung.

Was muss ich beachten, wenn ich Dokumente oder Fotografien des Stadtarchivs veröffentlichen möchte?

Einzelne Bestände

Wie erhalte ich Informationen zu einer bestimmten Person, z. B. für Erbangelegenheiten oder Familienforschung?

Das Stadtarchiv verwahrt die sogenannten Personenstandsregister. Hierzu zählen die Geburtsregister, Heiratsregister und Sterberegister. Auch die Meldeunterlagen, die ab ca. 1904/05 einsetzen, befinden sich im Stadtarchiv.

Damit wir für Sie eine Personenrecherche durchführen können, benötigen wir von Ihnen einen Antrag für personenbezogene Auskünfte. Im Online-Antrag können Sie Angaben zur gesuchten Person machen und auswählen, ob Sie eine beglaubigte oder unbeglaubigte Kopie des Registereintrages benötigen.

Serviceangebot Melderegister:

Das Melderegister unterliegt Regelungen des Datenschutzes, des Bundesmeldegesetzes und des Landesarchivgesetzes Baden-Württemberg. Es steht damit der Öffentlichkeit nicht zur Benutzung offen. Zur Auskunftserteilung benötigen wir eine schriftliche Anfrage in Form des Antrages für personenbezogene Auskünfte.
a) Angefragte Personen, die innerhalb der letzten 55 Jahre in Heidelberg gemeldet waren, fallen in den Zuständigkeitsbereich der Bürgerdienste Heidelberg.
b) Angefragte Personen, die zuletzt vor 55 Jahren in Heidelberg gemeldet waren, fallen unter das Landesarchivgesetz Baden-Württemberg.
Hier gelten bei Auskunft folgende Schutzfristen:
- 10 Jahre nach Tod
- 100 Jahre nach Geburt

Serviceangebot Personenstandsregister:

Die Fristen (taggenau) lauten wie folgt:
- Geburtsregister 110 Jahre
- Heiratsregister 80 Jahre
- Sterberegister 30 Jahre

Vor Ablauf der Fristen wenden Sie sich bitte an das Standesamt.

Angaben zu Kindern in Familienregistern / Familienbüchern, bei denen die Fristen noch nicht abgelaufen sind, müssen in der Regel in den angerfertigten Kopien geschwärzt werden. Wenn Sie ein rechtliches Interesse an diesen Angaben haben, senden Sie uns bitte entsprechende Nachweise (z. B. die Bestallungsurkunde eines Nachlassgerichts) zu. Ein Nachweis ist ebenso erforderlich, wenn Informationen angefragt werden, deren Fortführungsfristen noch nicht abgelaufen sind.
Dies gilt auch für die Vorlage im Lesesaal. Bitte beachten Sie, dass die Einsicht der Familienregister und Familienbücher aufgrund der darin enthaltenen – möglicherweise noch schützenswerten personenbezogen Daten – nicht uneingeschränkt im Lesesaal möglich ist.

Wie kann ich Bildmaterial zu einer bestimmten Person oder einem bestimmten Ereignis finden?

Das Stadtarchiv unterhält eine umfangreiche Bildsammlung. Die Bilder sind zu einem großen Teil digitalisiert und können vor Ort im Benutzersaal in der Archivdatenbank recherchiert werden.

Kann mir das Stadtarchiv helfen, wenn ich Statikunterlagen benötige?

Bitte füllen Sie den Antrag auf Einsicht in Statikunterlagen aus.
Möglicherweise befinden sich die Statikakten Ihres Gebäudes im Stadtarchiv.
 
Das Stadtarchiv verwahrt ausschließlich Statikunterlagen. Für die Einsicht in Bauunterlagen, die nicht die Statik eines Gebäudes betreffen, wenden Sie sich bitte direkt an das Kompetenzzentrum Bauen-Wohnen-Förderung. Sollten Sie Akteneinsicht in das Bauarchiv benötigen, können Sie einen Termin unter bauregistratur@heidelberg.de vereinbaren.

Vor der Einsichtnahme benötigen wir von Ihnen entweder einen Eigentümernachweis (z. B. Grundbuchauszug, Kaufvertrag) oder eine schriftliche Vollmacht des Gebäudeeigentümers. Die Dokumente können Sie dem Online-Antrag direkt als Anhang beifügen.

Wie finde ich heraus, ob ein von mir gesuchtes Buch in der Archivbibliothek vorhanden ist?

Der Katalog der Bibliothek des Stadtarchivs bietet Ihnen die Möglichkeit, gezielt nach Literatur zu recherchieren.
 
Sofern Sie ein bestimmtes Buch im Lesesaal einsehen möchten, teilen Sie uns gerne im Benutzungsantrag den entsprechenden Titel und die Signatur mit.
 
Da es sich um einen Präsenzbestand handelt, können Bücher ebenso wie alle weiteren Archivalien nicht ausgeliehen werden.

Besitzt das Stadtarchiv auch Unterlagen von Heidelberger Privatpersonen, Geschäften, Firmen oder Vereinen?

Das Stadtarchiv verfügt über einige Nachlässe von Privatpersonen, Geschäften, Firmen und Vereinen. Eine Übersicht hierzu bieten wir Ihnen in unserer Datenbank. Diese können Sie vor Ort im Lesesaal und bald auch online einsehen.

Zur Ergänzung unserer städtischen Überlieferung sind wir grundsätzlich interessiert, private Unterlagen zu übernehmen – sprechen Sie uns gerne an.

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