Papierbündelsammlung in den zentralen Geschäftsstraßen
In den Geschäftsstraßen der Stadt fehlt häufig der Platz für einen ausreichend großen Papierbehälter. Daher bietet die Stadt zusätzlich eine Papierbündelsammlung an. In den den Geschäftsstraßen der Altstadt sowie den Stadtteilen Bergheim, Neuenheim und der Weststadt erfolgt diese wöchentlich, in den Geschäftsstraßen in den restlichen Stadtteilen 14-täglich. Die Papierbündelsammlung findet am selben Wochentag wie die reguläre Papierentsorgung statt. Das gilt ebenfalls für die Verschiebung aufgrund von Feiertagen.
Papierbündelsammlung in der Hauptstraße findet ab sechs Uhr morgens statt.
Aus Sicherheitsgründen und mit dem Ziel die Sauberkeit in der Hauptstraße zu erhöhen, wird die Papierbündelsammlung ab sechs Uhr durchgeführt.
Da die Mehrheit der Geschäfte ihr Altpapier schon am Vorabend bereitstellt, kommt die Stadt diesen entgegen. Das trägt gleichzeitig zu einer Entlastung der Hauptstraße in den Anlieferzeiten mit bei.
Straßen in denen eine Papierbündelsammlung angeboten wird
Abholung |
Straßen |
wöchentlich, ab sechs Uhr |
Friedrich-Ebert-Anlage Hauptstraße Marktplatz Plöck Uniplatz Untere Straße Sofienstraße |
wöchentlich, ab 10 Uhr |
Bergheimer Straße, Brückenstraße Rohrbacher Straße (Weststadt) |
14-täglich, ab sechs Uhr |
Dossenheimer Landstraße Heinrich-Fuchs-Straße Kleingemünder Straße Ladenburger Straße Lutherstraße Odenwaldstraße (Zentrum Kirchheim) Peterstaler Straße (Zentrum Ziegelhausen) Poststraße Rathausstraße Schwetzinger Straße (Zentrum Kirchheim) Steubenstraße |
Für eine reibungslose und schnelle Abfuhr von Kartonagen und Papieren
Lose Papierbündel oder Kartonagen führen häufig zu Verschmutzungen der Straßen und damit zu Verzögerungen der Abfuhr. Das Ziel der Stadt ist es, den Gewerbebetrieben auch in Zukunft eine schnelle und komfortable Entsorgungsmöglichkeit ihrer Kartonagen und Papierabfälle kostenfrei anzubieten.
Bitte beachten Sie, dass lose Papier- oder Kartonsammlungen nicht mehr kostenfrei mitgenommen werden können. Der Mehraufwand wird in Rechnung gestellt.
- Die Papiere und Kartonagen müssen in handlichen Paketen verpackt und gebündelt zur Entsorgung bereitliegen.
- Die Bündel dürfen maximal 10 Kilogramm wiegen und maximal einen Meter lang sein. Auch Zeitungen oder Prospekte müssen in kleine, handliche Kartons verpackt oder sicher zusammengebunden werden.
- Die Kartons müssen zugebunden oder zugeklebt werden, damit sie beim Laden nicht aufgehen.
- Störstoffe wie Kunststoff oder Metall müssen vorher entfernt werden.
- Die Papierbündel dürfen nur vor dem eigenen Anwesen oder Geschäft bereitgelegt werden. Sie dürfen den öffentlichen Verkehr nicht gefährden oder behindern.
- Falls Sie einen Rollwagen zur Bereitstellung der Kartonagen nutzen, muss dieser von zwei Seiten geleert werden können. Auch die Kartonagen und das Papier im Rollwagen müssen zusammengebunden werden.