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Abfall aktuell

Gemeinsam gegen Graffiti

Graffiti (Foto: Mechthild Stein)

Immer wieder werden Hauswände, Straßenschilder und Papierkörbe mit illegalem Graffiti oder Sprüchen besprüht. Oftmals sind den Sprayerinnen und Sprayern die rechtlichen und finanziellen Konsequenzen ihres verbotenen Hobbys nicht bewusst:

Illegale Graffitis sind Sachbeschädigungen!
Die Verursacherinnen und Verursacher machen sich schadensersatzpflichtig und werden strafrechtlich verfolgt.

Das Ärgerliche: Rund 130.000 Euro im Jahr kostet die Beseitigung von unerlaubtem Graffiti in Heidelberg. Sollte Ihre Hauswand besprüht worden sein, empfiehlt die Stadt eine zeitnahe Entfernung. Denn je schneller die Graffitis entfernt werden, umso weniger tauchen neue auf.

Entfernung durch die ASZ Heidelberg

Die Stadt unterstützt die Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Entfernung von Graffitis. Ein Reinigungsteam der ASZ Heidelberg kommt auf Wunsch vor Ort und entfernt schnell und unbürokratisch unerlaubte Graffiti. Sie können die Dienstleistung per Mail an malerei@heidelberg.de bestellen oder sich an unser Team vom Kundenservicecenter unter 06221 58-29999 (montags bis freitags von 8.00 bis 13.00 Uhr) wenden.

Hinweis:

Die Kosten des städtischen Reinigungsteams müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Hälfte selbst bezahlen. Politische Parolen oder rassistische Hetzsprüche werden unentgeltlich beseitigt.

Legale Graffiti-Flächen

Die Stadt Heidelberg bietet den Sprayerinnen und Sprayern insgesamt neun Flächen, an denen sie ihre Kunst legal praktizieren dürfen:

  • Unterführung am Messplatz in Kirchheim
  • Unterführung am Ende der Hardtstraße in Kirchheim
  • Unterführung Hertzstraße zwischen Industriegebiet und Rohrbacher Feld
  • Unterführung unter der Abfahrt nach Leimen der B3 Richtung Emmertsgrund
  • Unterführung Leimener Straße (Rohrbach nach Leimen)
  • Unterführung am Götzenberg
  • Fußgängerunterführung am Karlstor
  • Fußgängerunterführung Friedrich-Ebert-Anlage.
  • Pfaffengrunder Terrasse / Bahnstadt
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