Neuenheim: Fischerhaus nicht einsturzgefährdet
Abbruch wird voraussichtlich zeitnah genehmigt
Derzeit erreichen die Stadtverwaltung vermehrt Anfragen und Bedenken hinsichtlich des Gebäudezustandes des rund 300 Jahre alten Fischerhauses in der Ladenburger Straße 14 im Stadtteil Neuenheim. Die Standsicherheit des Gebäudes wurde am Mittwoch, 14. Februar 2024, durch Bausachverständige des Amtes für Baurecht und Denkmalschutz überprüft. Eine akute Einsturzgefahr besteht augenscheinlich aktuell nicht.
Das Gebäude kann aufgrund eines festgestellten und gutachterlich bestätigten organischen Pilzbefalls nicht erhalten werden. Es muss daher vollständig abgerissen werden. Das gilt unter Würdigung aller maßgeblichen Aspekte des Denkmalschutzes und der Erhaltungssatzung. Dass ein Abriss nötig ist, war nach einem Gutachten über dessen Baufälligkeit bereits im Jahr 2022 empfohlen worden. Der Antrag zum Abbruch wird derzeit vom Amt für Baurecht und Denkmalschutz bearbeitet und voraussichtlich zeitnah genehmigt.
An dem Standort in der Ladenburger Straße 14 wird weiterhin eine stadtbildverträgliche Neuplanung angestrebt. Erste Pläne eines Architektenteams für die Ecke Ladenburger Straße/Schulzengasse wurden im Juni 2023 im Gestaltungsbeirat der Stadt Heidelberg vorgestellt und diskutiert. Der Beirat prüfte die Pläne sorgfältig und gab den Architekten unter anderem mit, sich bei der Bebauung an den Höhen der Gebäude in der Schulzengasse zu orientieren. Die überarbeiteten Pläne werden erneut dem Gestaltungsbeirat vorgelegt, bevor schließlich ein Bauantrag gestellt werden kann. Eine neue Nutzung muss sich nach Vorgabe des Baugesetzbuchs in die Umgebung einfügen. Eine mögliche Art der Nutzung ist aber derzeit noch offen.