Stadt Heidelberg fördert bürgerschaftliche Projekte in den Stadtteilen

Die Stadt Heidelberg fördert künftig bürgerschaftliche Projekte in den Stadtteilen: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23. März 2023 einstimmig die Bereitstellung von Stadtteilbudgets beschlossen. Mit ihnen soll unbürokratisch die eigenverantwortliche, selbstständige Umsetzung von Projekten, die dem jeweiligen Stadtteil und seinen Bewohnerinnen und Bewohnern zu Gute kommen, gefördert werden. Engagement und Eigeninitiative in den Stadtteilen sollen weiter gestärkt, unterstützt und wertgeschätzt werden. Im Jahr 2023 stehen insgesamt 180.000 Euro bereit, 2024 mit 360.000 Euro die doppelte Summe. Über die Vergabe der Mittel für Projekte entscheidet in jedem der 15 Stadtteile ein eigenes Gremium. Das Konzept wurde bei einem Workshop mit Bezirksbeiräten, Stadträtinnen und Stadträten sowie Vertretern der Stadtteilvereine und der Quartiersmanagements ausgearbeitet.

Welche Projekte werden gefördert?

Gefördert werden Projekte von der Bürgerschaft für die Bürgerschaft, die mindestens eines der folgenden Ziele verfolgen:

  • Identifikation mit dem Stadtteil fördern
  • Begegnungen im Stadtteil ermöglichen
  • zur Imageverbesserung des Stadtteils beitragen
  • nachbarschaftliche, interkulturelle oder generationenübergreifende Kontakte stärken, Integration, Inklusion und soziale Teilhabe fördern
  • zur Belebung der Kultur beitragen
  • Sport und Gesundheit fördern
  • das Wohnumfeld oder öffentliche Flächen und Plätze aufwerten
  • Selbsthilfe und Bürgerengagement ermöglichen und stärken
  • zu Natur-, Umwelt- und Klimaschutz beitragen

Wer kann Förderung für ein Projekt beantragen?

  • Initiativen
  • Vereine
  • Nachbarschaften
  • Schulklassen, Kindergartengruppen und ähnliches
  • Einzelpersonen
  • Stadtteilvereine
  • Bezirksbeirat

Ausgeschlossen von einer Förderung sind politische Parteien, Fraktionen und Gruppierungen. Kommerzielle Institutionen sollen grundsätzlich keine Förderung erhalten.

Wie und wann kann ich eine Förderung für ein Projekt beantragen?

Bis die ersten Förderanträge eingereicht werden können, wird es noch etwas dauern. Zunächst müssen der städtische Haushalt 2023/24 verabschiedet und die Mittel tatsächlich bereitgestellt werden. Wie das schlanke Antragsverfahren aussehen wird, gibt die Stadt in Kürze bekannt.

Wer entscheidet über Förderanträge für Projekte?

Über Förderanträge entscheidet ein unabhängiges Stadtteilgremium, das den jeweiligen Stadtteil möglichst breit abbildet. Das Stadtteilgremium besteht aus je

  • drei Vertreterinnen und Vertretern, die der Bezirksbeirat benennt
  • drei Vertreterinnen und Vertretern aus Vereinen/Stadtteilvereinen
  • sechs zufällig ausgewählten Einzelpersonen

Um jungen Menschen Mitsprache zu ermöglichen, sollen mindestens zwei Gremiumsmitglieder unter 27 Jahre alt sein. Das Stadtteilgremium entscheidet mit Zweidrittelmehrheit über die Förderung eines Projektes, bei Anwesenheit von mindestens 50 Prozent der Mitglieder. Antragstellern wird die Möglichkeit gegeben, dem Gremium ihr Projekt vorzustellen.

Was ist noch zu beachten?

  • Projekte müssen der Gemeinschaft oder einer Gruppe von Menschen aus dem Stadtteil zugutekommen.
  • Projekte sehen eine ausgeprägte Eigenleistung und Engagement der Projektträger vor.
  • Projekte sind möglichst selbständig umsetzbar.
  • Projekte dürfen nicht zu den Pflichtaufgaben der Verwaltung gehören.
  • Eine dauerhafte Förderung ist nicht möglich.
  • Projekte dürfen dem Gemeinwohl nicht entgegenstehen.
  • Projekte dürfen nicht parteipolitisch geprägt sein.
  • Projekte mit Gewinnerzielungsabsicht sind nicht förderfähig.
  • Einzelprojekte können mit bis zu zwei Dritteln der für den Stadtteil zur Verfügung gestellten Mittel gefördert werden.
  • Rein private beziehungsweise persönliche Projekte sind nicht förderfähig.

Wie werden die Gelder auf die Stadtteile verteilt?

  • 30 Prozent des Gesamtbudgets erhält jeder Stadtteil als Grundbetrag.
  • 50 Prozent des Gesamtbudgets werden entsprechend der Einwohnerzahl des Stadtteils zugeteilt – Stadtteile mit vielen Einwohnern erhalten mehr Geld.
  • 20 Prozent werden entsprechend dem Anteil der Bürgergeld-Bezieher je Stadtteil verteilt – Stadtteile mit vielen Bürgergeld-Beziehern erhalten mehr Geld.

Wie geht es jetzt weiter?

Im nächsten Schritt erfolgt die Besetzung der Stadtteilgremien: Die Bestellung der drei Vereinsvertreter koordinieren die Stadtteilvereine. Wer also einem Verein angehört und sich vorstellen kann, Teil dieses Gremiums zu sein, setzt sich am besten mit dem Stadtteilverein seines Stadtteils in Verbindung. Die Auswahl der Bezirksbeiräte erfolgt in einer regulären Bezirksbeiratssitzung. Für die Benennung der sechs Zufallsbürgerinnen und -bürger führt die Stadt ein entsprechendes Verfahren durch.

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