Geflügelpest: Land verschärft Hygieneregeln für Tierhalterinnen und Tierhalter

Das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg hat die bereits geltenden Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen mit mehr als 1.000 Tieren auch für kleinere Haltungen landesweit angeordnet. Ziel ist der Schutz des Geflügels vor einer Ansteckung mit der Geflügelpest. In Baden-Württemberg gab es seit Anfang des Jahres elf Nachweise der Geflügelpest bei Wildvögeln. Deutschlandweit kam es seit September 2021 insgesamt zu mehr als 1900 Geflügelpestausbrüchen. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat in seiner Risikobewertung das Eintragsrisiko ausgehend von Wildvögeln in die Geflügelhaltungen bundesweit als hoch eingestuft und empfiehlt Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.

Künftig muss jeder Halter von Hühnern, Puten, Perlhühnern, Rebhühnern, Fasanen, Laufvögeln, Wachteln, Enten und Gänsen einen Katalog von Maßnahmen zur Verhinderung der Einschleppung des Virus in seine Haltung einhalten. Dazu zählen die Sicherung der Stalleingänge gegen unbefugtes Betreten, das Tragen von Schutzkleidung durch betriebsfremde Personen sowie der Einhaltung von Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen. Tierhalterinnen und Tierhalter, die verdächtige Krankheitserscheinungen oder unklare Todesfälle in ihrer Haltung entdecken, sollten unverzüglich das zuständige Veterinäramt der Stadt Heidelberg informieren.  Der vollständige Text der Allgemeinverfügung des Landes kann unter mlr.baden-wuerttemberg.de eingesehen werden.

Neben dem Engagement in einem Kleintierzuchtverein ist in Heidelberg auch die Vogelhaltung im eigenen Garten beliebt. Beim Veterinäramt sind beispielsweise 125 Halterinnen und Halter gemeldet, die zwischen einem und zehn der von den in der Allgemeinverfügung genannten Tieren besitzen. Insgesamt sind 183 Geflügelhalterinnen und -halter in Heidelberg betroffen.

Geflügelhaltung ist meldepflichtig

Die Stadt Heidelberg weist daraufhin, dass die Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln und Laufvögeln bei der Veterinärabteilung der Stadt Heidelberg anzuzeigen ist. Tierhalterinnen und Tierhalter, die ihre Geflügelhaltung bislang nicht gemeldet haben, werden aufgefordert dies nachzuholen – per E-Mail an veterinaeramt@heidelberg.de oder telefonisch unter 06221 58-17051 bzw. 58-17030.

Ergänzend: Weitere Informationen gibt es im Internet beim Ministerium für Ländlichen Raum Baden-Württemberg und in den Fragen und Antworten zur Vogelgrippe beim Robert-Koch-Institut.

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