Bebauungsplan Altstadt: Villenanlagen oberhalb des Schlosses

Veränderungssperre verlängert

Für ein Gebiet auf dem Schlossberg, entlang des Schloss-Wolfsbrunnenwegs, hatte der Gemeinderat am 14. Oktober 2021 die Aufstellung eines Bebauungsplans beschlossen. Mit dem Bebauungsplan soll der Planungsraum vor ortsbilduntypischen Veränderungen bewahrt werden. Charakteristisch für die Lage oberhalb des Schlosses sind große Grundstücke mit villenartiger Bebauung als Kulisse zum Schloss. Zur Sicherung der Planung wurde schon am 10. November 2021 eine Veränderungssperre von zwei Jahren verabschiedet. Die Verlängerung der Sperre um ein weiteres Jahr wurde nun am 20. Juli 2023 vom Gemeinderat einstimmig beschlossen.
Ziel der Verlängerung ist der Schutz der herausragenden Lage des Gebiets im Stadtbild und dessen städtebauliche Qualität.

Was ist eine Veränderungssperre?

Die Veränderungssperre ist ein wirksames Werkzeug der Gemeinden und Städte, um die Planung für ein Gebiet zu sichern, für welches ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt wird. So dürfen dann in den Zeiten, die mit dieser Veränderungssperre belegt sind, keine baulichen Umbaumaßnahmen, keine Neubauten und auch keine Abrissarbeiten mehr genehmigt werden. Auch Baumaßnahmen, die nicht anzeigepflichtig sind, müssen unterbleiben.

×