Behindertenbeauftragte vergibt 20 mobile Rampen als Dauerleihgabe für Geschäfte
Den Zuschlag erhalten die ersten 20 Interessenten, die sich bis 30. November melden
Für Inhaber von Geschäften oder Lokalen im Einzugsbereich des Projekts „Mittendrinstadt“ von der Altstadt über Bergheim bis zum Hauptbahnhofgibt gibt es jetzt eine gute Gelegenheit, einen hürdenlosen Zugang zu schaffen: Die ersten 20, die sich bis 30. November 2024 bei der Behindertenbeauftragten der Stadt Heidelberg, Christina Reiß, per Telefon oder Mail melden, erhalten eine mobile Rampe als Dauerleihgabe. „Für mobilitätseingeschränkte Menschen eröffnen sich neue Möglichkeiten, und die Geschäftsleute gewinnen neue Kundschaft“, sagt Reiß. Denn Schwellen und Treppen sind für Menschen im Rollstuhl, mit Kinderwagen oder Rollator oft eine große, manchmal auch unüberwindbare Hürde. Der Aufwand zur Verbesserung ist vergleichsweise gering: Die klappbaren Aluminium-Rampen sind bei Bedarf schnell aufgebaut und ermöglichen, dass mehr Menschen die Heidelberger Geschäfte und Lokale nutzen.
Wo es mobile Rampen gibt, ist für Passantinnen und Passanten an einem einheitlichen Aufkleber mit dem Aktionslogo an der Tür oder am Schaufenster zu erkennen. Wer die mobile Rampe nutzen will, kann sich per Funkklingel oder per Telefon bemerkbar machen. Die teilnehmenden Geschäfte und Gastronomiebetriebe werden kostenfrei in den Online-Stadtführer aufgenommen. Weitere Informationen gibt es unter www.heidelberg.de/mobilerampe und bei der Kommunalen Behindertenbeauftragten. Zu erreichen ist sie am Telefon mit 06221 58-15590 oder per E-Mail behindertenbeauftragte@heidelberg.de sowie hier: www.heidelberg.de/behindertenbeauftragte.