Afrikanische Schweinepest: Feuerwerk an Silvester und Neujahr erlaubt

Die Stadt Heidelberg hat am 6. Dezember 2024 eine neue tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen, die den Umgang mit der Afrikanischen Schweinepest und entsprechende Schutzmaßnahmen regelt. Die wesentliche Änderung betrifft das bereits seit dem Sommer bestehende Verbot von Feuerwerkskörpern, pyrotechnischen Gegenständen für Bühne und Theater, Böllerschüssen und ähnlichem außerhalb geschlossener Räume. Dadurch soll verhindert werden, dass Wildschweine aufgeschreckt werden. Über den Jahreswechsel erlaubt die Allgemeinverfügung jedoch eine Ausnahme: Im Zeitraum vom 31. Dezember 2024 bis einschließlich 1. Januar 2025 ist in Heidelberg innerhalb von geschlossenen Ortschaften das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Regelungen, erlaubt, sofern sich an der aktuellen Lage nichts ändert. Der vollständige Text der Allgemeinverfügung findet sich online unter www.heidelberg.de/schweinepest.

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