Landesfamilienpass: Ausgabe der Gutscheinkarten 2023
Alle Familien im Stadtkreis Heidelberg, die im Besitz eines Landesfamilienpasses sind, erhalten ab sofort die neuen Gutscheine für 2023 bei den Bürgerämtern der Stadt Heidelberg. Dazu sind der Landesfamilienpass, ein aktueller Kindergeldnachweis sowie gegebenenfalls ein Nachweis über den Bezug von SGB II- Leistungen mitzubringen. Mit dem Landesfamilienpass können zahlreiche Sehenswürdigkeiten in Baden-Württemberg ermäßigt oder kostenlos besucht werden.
Wer bekommt den Landesfamilienpass?
Der Landesfamilienpass wird unabhängig vom Einkommen ausgestellt für
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien mit einem kindergeldberechtigten, schwerbehinderten Kind,
- Familien, die Leistungen nach SBG II- beziehungsweise kinderzuschlagsberechtigt sind und die mit einem oder zwei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben.
- Familien, die wohngeldberechtigt sind, die mit mindestens einem kindergeldberechtigten Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Neben einer berechtigten Person können bis zu vier weitere erwachsene Begleitpersonen
eingetragen werden. Dies können beispielweise neben dem anderen Elternteil auch noch ein getrennt lebender leiblicher Elternteil der Kinder, Oma und/oder
Opa oder ein/e Familienbegleiter/in sein. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens zwei zusammen mit den Kindern die Vergünstigung des Landesfamilienpass in Anspruch nehmen.
Berücksichtigt werden alle kindergeldberechtigten Kinder, unabhängig davon, ob es leibliche Kinder sind, die in einem gemeinsamen Haushalt (Hauptwohnung) leben.
Terminbuchung für die Bürgerämter unter termin.heidelberg.de. Weitere Infos zum Landesfamilienpass unter www.schloesser-und-gaerten.de und unter www.sozialministerium-bw.de