Geflügelpest bei zwei Möwen in Heidelberg nachgewiesen

In Heidelberg ist am Freitag, 3. März 2023, die Geflügelpest – auch Vogelgrippe genannt –  amtlich festgestellt worden. Bei zwei Anfang der Woche am Neckar verendeten Möwen ist nach einer Untersuchung durch das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt der Geflügelpest-Erreger vom Subtyp HPAI H5N1 nachgewiesen worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Befund zwischenzeitlich bestätigt. Die Veterinärbehörde der Stadt Heidelberg hat sich umgehend bezüglich der erforderlichen Maßnahmen mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe, dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Stuttgart und dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Karlsruhe verständigt. Die Veterinärbehörde wird eine Allgemeinverfügung veröffentlichen, die Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen anordnet, um eine Virenübertragung durch vorbeiziehende Wildvögel zu vermeiden.

Das Virus ist derzeit wieder stark europaweit verbreitet. Betroffen sind Wildvögel sowie Geflügel und andere Vögel gehaltener Arten von Skandinavien bis nach Südeuropa. Eine Übertragung auf den Menschen ist zwar grundsätzlich möglich, jedoch sehr selten. Laut Robert-Koch-Institut gilt das Risiko als sehr gering und in Deutschland ist bisher noch kein einziger Fall aufgetreten. Schutzmaßnahmen sind vor allem bei der Nutztierhaltung, zum Beispiel bei Geflügelhöfen, wichtig.

Schutzmaßnahmen: Veterinärbehörde ordnet Aufstallung an

  • Die Stadtverwaltung hat die Halter von größeren Geflügelbeständen im Stadtgebiet informiert.
  • Auch Halter von kleinen Geflügelbeständen im privaten Bereich sind seit Januar 2023 verpflichtet, ihre Tiere mit strengen Hygienemaßnahmen vor einem Viruseintrag zu schützen. Hinweis und Tipps hierzu hat das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz auf seiner Website zusammengestellt. 
  • Die Einrichtung von Sperrzonen ist nach derzeitigem Stand nicht erforderlich.
  • Wenn Bürgerinnen und Bürger tote Wasser- oder Greifvögel im öffentlichen Raum finden, sollten diese auf keinen Fall berührt werden. Wer einen derartigen toten Vogel findet, wendet sich bitte an das jeweils zuständige Veterinäramt. In Heidelberg ist es per E-Mail unter veterinaeramt@heidelberg.de zu erreichen.

Weitere Informationen sind auf den Internetseiten des Ministeriums für Ländlichen Raum Baden Württemberg und des Robert Koch-Instituts erhältlich.

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