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Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften

Pfaffengrund - Nahversorgungsmarkt Kranichweg

Geltungsbereich vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Pfaffengrund - Nahversorgungsmarkt Kranichweg
Geltungsbereich vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Pfaffengrund - Nahversorgungsmarkt Kranichweg ( Quelle: Stadt Heidelberg)

Das am Kranichweg geplante Vorhaben beinhaltet die Errichtung eines neuen Netto Nahversorgungsmarktes mit integriertem Backshop mit insgesamt circa 900 qm Verkaufsfläche auf einer zurzeit als Parkplatz und Straßenverkehrsfläche genutzten Platzfläche.
Der Bau des Marktes wird notwendig, da der in der Ladenzeile vorhandene Netto Markt über zu wenig Verkaufsfläche verfügt und eine ausreichende Erweiterung im Bestand nicht möglich ist. 
Durch das Vorhaben wird eine Neugestaltung des gesamten Platzes erforderlich.
Am 11. August 2013 wurde vom Vorhabenträger ein Antrag auf Einleitungsbeschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans eingereicht. Am 6. November 2013 fand eine erste Bürgerbeteiligung statt, am 13. März 2014 beschloss der Gemeinderat die Einleitung des Verfahrens.
Nachdem vom 6. August bis 18. September 2015 die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanentwurf mit Erörterungstermin am 16. September 2016 stattfand, hat der Gemeinderat am 18. Februar 2016 dem Bebauungsplanentwurf zugestimmt und dessen öffentliche Auslegung beschlossen.

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 13. März 2014 gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch beschlossen, für den Bereich Pfaffengrund - Nahversorgungsmarkt Kranichweg  einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen.

Die Grenze des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist dem abgebildeten Lageplan zu entnehmen.

Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a BauGB

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan ist eine Maßnahme der Innenentwicklung und wird daher im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB mit Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.

Öffentliche Auslegung

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 18. Februar 2016 dem Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans in der Fassung vom 23. Oktober 2015, des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und der Begründung mit Umweltbericht - beide in der Fassung vom 12. November 2015 - zugestimmt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.

Es besteht Gelegenheit, den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften, die Entwurfsbegründung einschließlich des Umweltberichts, den Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Gutachten in der Zeit vom 24. März 2016 bis einschließlich 25. April 2016 im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg einzusehen.
 

Zu den ausgelegten Planunterlagen sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar :

- Umweltbericht mit Angaben zu den Schutzgütern
Mensch (Schallimmissionen in Bezug zu Anlieferverkehr, Kundenverkehr, Einkaufswagen, Lüftungs- und Kühlanlagen, Baulärm)
Tiere und Pflanzen (Artenschutzbelange, Vorkommen von Kohlmeisen, Haussperlingen, Mehlschwalben, auch Fledermausvorkommen möglich, Baumbestand, Dachbegrünung)
Boden und Wasser (Bodenversiegelung, Baugrund- und Grundwasserverhältnisse, Wasserschutzgebiet Zone IIIb)
Klima und Luft (Minderung der Kohlendioxid- und Schadstoffimmissionen durch Passivhausstandard oder vergleichbar und Fernwärmeanschluss) Orts- und Landschaftsbild    
- Schalltechnisches Gutachten vom 17. Juli 2015/ Ergänzung vom 16. Oktober 2015
- Artenschutzrechtliche Voruntersuchung  vom 20. Oktober 2014
- Geotechnischer Bericht und Erkundung Oberbau vom 18. Februar 2015    
- Stellungnahmen zur Verkehrssituation und Parkplatzsituation
- Stellungnahmen zu Lichtimmissionen ( Begrenzung Leuchtreklame hinsichtlich Leuchtdauer und Leuchtkraft, Leuchtmittelwahl)
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    

Die Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan stehen während der Auslegungsfrist auch unter "weitere Infos" zum Download zur Verfügung.

Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Technischen Bürgeramt sowie im Internet vorgebracht werden.

Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Anschrift

Technisches Bürgeramt
Verwaltungsgebäude Prinz Carl
Erdgeschoss
Kornmarkt 1
69117 Heidelberg

Öffnungszeiten

Montag 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch 8 Uhr bis 16 Uhr
Donnerstag 8 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr

Auskünfte und Erläuterungen zu der Planung werden im Technischen Bürgeramt während der Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221 58-23140 auch zu anderen Zeiten.

Planen Sie mit!

Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugestzbuch haben Sie die Möglichkeit, mehrmals an der Planung mitzuwirken. Das Planungsrecht unterscheidet dabei die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) und die öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 Absatz 2 BauGB) eines Bebauungsplans. Die Details können Sie dem Regelablauf eines Bebauungsplanverfahrens entnehmen.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs können Sie Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB abgeben. Diese Stellungnahmen bedürfen der Rechtsform und können nur berücksichtigt werden, wenn sie mit Name und Anschrift versehen sind und fristgerecht vorgebracht werden. Wir weisen darauf hin, dass diese Stellungnahmen in anonymisierter Form dem Gemeinderat zur Behandlung vorgelegt werden und dies in öffentlicher Sitzung geschieht. Die Kontakt-Mail hierzu finden Sie auf nebenstehender Visitenkarte.

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