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Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften

Rohrbach - Felix-Wankel-Straße 17-21

Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Rohrbach - Felix-Wankel-Straße 17-21 (Quelle: Stadt Heidelberg)
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Rohrbach - Felix-Wankel-Straße 17-21 (Quelle: Stadt Heidelberg)

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Felix-Wankel-Straße 17-21“ soll in Heidelberg-Rohrbach die Möglichkeit zur Errichtung von drei Wohngebäuden geschaffen werden. Die vorgesehene Nutzungsart Wohnen ist nach dem derzeit rechtskräftigen Bebauungsplan auf den dafür vorgesehenen Grundstücken nicht möglich, so dass der bestehende Bebauungsplan durch den aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan ersetzt werden soll. Das Vorhaben umfasst drei viergeschossige Wohngebäude zuzüglich eines zurückspringenden Dachgeschosses mit insgesamt 73 Wohnungen und einer Tiefgarage mit 92 Stellplätzen.
 

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 17. Oktober 2019 dem Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans in der Fassung vom 12. August 2019 (mit redaktionellen Änderungen im Außenanlagenplan vom 31.Oktober 2019) zugestimmt und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die örtlichen Bauvorschriften für den Bereich „Felix-Wankel-Straße 17-21“ einschließlich Begründung, jeweils in der Fassung vom 12. August 2019, gebilligt sowie die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.

Die Grenze des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist dem abgebildeten Lageplan zu entnehmen.

Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
 
Auf die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB wird verzichtet.

Es besteht Gelegenheit, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften, die Entwurfsbegründung sowie den Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans jeweils in der Fassung vom 12. August 2019 sowie verschiedene Gutachten in der Zeit vom 14. November 2019 bis einschließlich 13. Dezember 2019 im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg einzusehen.
Im Einzelnen liegen folgende Gutachten vor:

  • Schalltechnische Untersuchung vom 10. Oktober 2019 (aktualisierte Fassung der schalltechnischen Untersuchung vom 13. August 2019)
  • Umwelttechnische Untersuchung des Bodenmaterials vom 4. Dezember 2017
  • Baugrundgutachten vom 26. Juni 2018

Die DIN-Normen, auf die in den Festsetzungen des Bebauungsplans Bezug genommen wird, werden zur Einsichtnahme bereitgehalten.

In den ausgelegten Planunterlagen werden folgende umweltrelevanten Themen behandelt:

Schutzgut Thematischer Bezug
Tiere Insektenschutz (Lichtimmissionen, Anpflanzungen, Dachbegrünung),
Vogelschutz (Vogelschutzglas, Nistgelegenheiten im Rahmen von Anpflanzungen)
Pflanzen Gestaltung der Grünflächen, Baumpflanzungen, Verwendung heimischer Pflanzen, Dachbegrünung, Begrünung der Tiefgarage
 
Boden Innenentwicklung, Wiedernutzbarmachung, Geotechnik, Bodenverunreinigungen
Wasser Wasserschutzgebiet, Niederschlagswasserrückhaltung
Mensch Schallschutz (Immissionen aus Straßen- und Schienenverkehr und Gewerbelärm), passive Schallschutzmaßnahmen
Klima Erneuerbare Energien, Solarenergie, Fernwärme, Baumpflanzungen
 

Die Unterlagen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan stehen während der Auslegungsfrist auch unter "weitere Infos" zum Download zur Verfügung.

Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Technischen Bürgeramt sowie im Internet vorgebracht werden.

Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Anschrift

Technisches Bürgeramt
Verwaltungsgebäude Prinz Carl
Erdgeschoss
Kornmarkt 1
69117 Heidelberg

Öffnungszeiten

Montag 8 Uhr bis 12 Uhr
Dienstag 8 Uhr bis 16 Uhr
Mittwoch 8 Uhr bis 16 Uhr
Donnerstag 8 Uhr bis 17.30 Uhr
Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr

Auskünfte und Erläuterungen zu der Planung werden im Technischen Bürgeramt während der Öffnungszeiten oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221 58-23182 auch zu anderen Zeiten erteilt.

Planen Sie mit!

Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugesetzbuch haben Sie die Möglichkeit, mehrmals an der Planung mitzuwirken. Das Planungsrecht unterscheidet dabei die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) und die öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 Absatz 2 BauGB) eines Bebauungsplans. Die Details können Sie dem Regelablauf eines Bebauungsplanverfahrens entnehmen.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs können Sie Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB abgeben. Diese Stellungnahmen bedürfen der Rechtsform und können nur berücksichtigt werden, wenn sie mit Name und Anschrift versehen sind und fristgerecht vorgebracht werden. Wir weisen darauf hin, dass diese Stellungnahmen in anonymisierter Form dem Gemeinderat zur Behandlung vorgelegt werden und dies in öffentlicher Sitzung geschieht. Die Kontakt-Mail hierzu finden Sie auf nebenstehender Visitenkarte.

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