Kurzzeitpflege
Wenn Pflegebedürftige für eine zeitlich befristete Dauer vollstationäre Pflege benötigen und die häusliche beziehungsweise teilstationäre Pflege nicht mehr ausreicht, kann die Kurzzeitpflege in einer zugelassenen Pflegeeinrichtung für Unterstützung sorgen.Kurzzeitpflege beinhaltet alle pflegebedingten Aufwendungen sowie die medizinische Behandlungspflege. Weiterhin umfasst der Anspruch ebenfalls die Betreuung in der jeweiligen Einrichtung. Unterkunft und Verpflegung werden in den Einrichtungen ebenfalls zur Verfügung gestellt, sind jedoch private Leistungen und daher selbst zu finanzieren (siehe Punkte Leistungsansprüche und Kosten).
