Heidelberger Sonnenstrom
Energie vom Dach
Mit einer Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Dach trägt man nicht nur zum Erreichen der Klimaschutzziele bei, sondern schützt sich gleichzeitig vor weiter ansteigenden Stromkosten. Hier sind Bürgerinnen und Bürger gefragt, die in die Solarenergie investieren.
Beratungsangebot
Der Photovoltaik-Eignungscheck der Klimaschutz- und Energieberatungsagentur Heidelberg Rhein-Neckar (KLiBA) bewertet die Eignung des Dachs für eine Photovoltaikanlage. Teil der Analyse ist eine beispielhafte Berechnung zu Anlagengröße, Stromertrag, Kosten und Amortisationszeit. Kombinationen mit Batteriespeichern, Wärmepumpe oder Wallboxen werden einbezogen. Nach Eingabe der Gebäudedaten im Online-Formular der KLiBA erhalten Teilnehmende einen individuellen Bericht per E-Mail. Der Eigenanteil beträgt 30 Euro.
Für Wärmepumpen gibt es ebenfalls einen Eignungscheck! Diesen finden Sie unter Klimaneutrale Wärmeversorgung > Wärmepumpen
Für eine telefonische Beratung steht Ihnen die Energieberatungs-Hotline der KLiBA unter 06221 - 58 18141 zur Verfügung.
Förderung
Die Stadt Heidelberg fördert seit 1. Juli 2026 wieder Photovoltaikanlagen über das Förderprogramm „Rationelle Energieverwendung“, welches auch die Umsetzung von Mieterstromkonzepten bezuschusst.
Gefördert werden netzgebundene Photovoltaikanlagen an oder auf dem Gebäude, die nicht in den Anwendungsbereich der Photovoltaik-Pflicht-Verordnung Baden-Württemberg fallen oder über die Mindestanforderungen der PV-Pflicht hinaus gehen. Für die Ermittllung der Mindestanforderungen wird dabei der Pauschalnachweis von 0,06 Kilowatt-Peak je Quadratmeter der überbauten Grundstücksfläche verwendet.
Nicht gefördert werden Batteriespeicher und Wallboxen. Alle Details zu den geförderten Maßnahmen und Förderhöhen sind auch in den Richtlinien des Förderprogramms "Rationelle Energieverwendung" beschrieben.
Photovoltaikanlagen rentieren sich in der Regel aber auch ohne Förderung nach wenigen Jahren in Betrieb. Der PV-Eignungscheck weist hier auch die Wirtschaftlichkeit auf.
Gründachleitfaden
Ein begrüntes Dach und eine Photovoltaik-Anlage lassen sich sinnvoll miteinander kombinieren. Wie dies funktioniert, zeigt der Handlungsleitfaden zu Dachbegrünung und Photovoltaik in Heidelberg (712 KB). Bei begrünten Dächern, die dies als Auflage eines Bebauungsplans haben, sollte dieser Leitfaden auf jeden Fall eingehalten werden.
Will man im Gültigkeitsbereich der alten Gründachanforderungen eine Photovoltaik-Anlage nach dem neuen Gründachleitfaden errichten oder von gestalterisch Einschränkungen befreit werden, kann über die Plattform Bau-Online des Baurechtsamts eine Abweichung beantragt werden. Näheres dazu finden Sie der Pressemitteilung vom 10. Juli 2024 (105 KB).
Denkmalschutz
Grundsätzlich können Photovoltaik-Anlagen ohne Baugenehmigung errichtet werden. Steht ein Gebäude jedoch unter Denkmalschutz oder befindet es sich innerhalb der Gesamtanlagenschutzsatzung Alt-Heidelberg oder Weststadt ist für die Errichtung einer Photovoltaik-Anlage eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung notwendig.
- Leitlinie des Landes Baden-Württemberg für Solaranlagen auf Denkmälern
- Richtlinie Genehmigungsfähigkeit Photovoltaikanlagen in Alt-Heidelberg (130 KB) mit Anlage 1 (284 KB) und Anlage 2 (589 KB)
- Richtlinie Genehmigungsfähigkeit Photovoltaikanlagen in der Weststadt (116 KB) mit Anlage 1 (121 KB) und Anlage 2 (473 KB)


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