Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften

Bahnstadt - Kopernikusquartier

Geltungsbereich des Bebauungsplans Bahnstadt - Kopernikusquartier (Quelle: Stadt Heidelberg)
Geltungsbereich des Bebauungsplans Bahnstadt - Kopernikusquartier (Quelle: Stadt Heidelberg)

Das städtebauliche Konzept für die Entwicklung des Kopernikusquartiers basiert auf der Rahmenplanung Bahnstadt und wird im Laufe des Verfahrens konkretisiert. Im Geltungsbereich sind gemäß der Rahmenplanung Flächen für Dienstleistungen, Läden und Wohnen vorgesehen, 20 Prozent der Wohnbauflächen sollen als gebundener Wohnraum errichtet werden.
Der Bebauungsplan „Bahnstadt – Kopernikusquartier“ setzt das städtebauliche Konzept aus der Rahmenplanung in Planungsrecht um und schafft damit die erforderlichen planungsrechtlichen Grundlagen für eine zügige Entwicklung der Entwicklungsmaßnahme im Bereich des Stadtquartiers „Kopernikusquartier“.
Nachdem die Äußerungen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Vorentwurf für die Ausarbeitung der vorliegenden Entwurfsfassung dienten, soll nunmehr der Entwurf öffentlich ausgelegt werden. Die Beteiligungen sollen gewährleisten, dass im Rahmen der Abwägung alle von der Planung betroffenen Belange berücksichtigt werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am  24. Juli 2018 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch beschlossen, für den Bereich Bahnstadt-Kopernikusquartier einen Bebauungsplan aufzustellen.

Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist dem abgebildeten Lageplan zu entnehmen.

Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 8. Oktober 2020 dem Entwurf des Bebauungsplans Kopernikusquartier mit örtlichen Bauvorschriften und der Begründung mit Umweltbericht - beide in der Fassung vom 25. Mai 2020- zugestimmt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen.

Es besteht Gelegenheit, den Entwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften, die Entwurfsbegründung einschließlich des Umweltberichts, das schalltechnische Gutachten, die artenschutzrechliche Untersuchung mit Datum vom 3. Juli 2019 und die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom 22. Okober 2020 bis einschließlich 27. November 2020 im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg einzusehen.

 

Im Einzelnen liegen folgende umweltrelevante Informationen und Gutachten vor:
- Umweltbericht -in der Fassung vom 25. Mai 2020-
- Schalltechnisches Gutachten vom 13. Mai 2020
- Artenschutzrechtliche Untersuchung vom 3. Juli 2019
- bereits vorliegende umweltbezogene Stellungnahmen

Die DIN – Normen, auf die in den Festsetzungen des Bebauungsplans Bezug genommen wird, werden zur Einsichtnahme bereitgehalten.

In den ausgelegten Planunterlagen werden folgende umweltrelevanten Themen behandelt:

Schutzgut thematischer Bezug
Mensch: Immissionen durch Verkehr-, Gewerbe- und Schienenlärm, Verkehrssituation, Wegebeziehungen; Barrierefreiheit
Boden: Bodenversiegelungen, Versickerungsfähigkeit, Altlasten, Kampfmittel
Wasser: Lage innerhalb Wasserschutzgebietszone III B, Verzögerung des Wasserabflusses durch Dachbegrünung
Luft/Klima: Verbesserung des Mikroklimas durch Begrünungsmaßnahmen, Maßnahmen zur Energieeinsparung: Passivhausstandard, Photovoltaik, Dachbegrünung
Vegetation und Fauna: Verbesserung des Vegetationszustands durch Begrünungsmaßnahmen, Erhalt Baumbestand und Neupflanzung, Vorkommen von Mauereidechse und europäischen Vogelarten: Haussperling, Hausrotschwanz
Kultur- und Sachgüter, Stadtbild:  Aufwertung des Stadtbilds

Die Unterlagen zum Bebauungsplan stehen während der Auslegungsfrist auch unter "weitere Infos" zum Download zur Verfügung.

Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Technischen Bürgeramt sowie im Internet vorgebracht werden.

Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Bedingt durch die Corona-Pandemie ist das Technische Bürgeramt für Besucherinnen und Besucher aktuell nur am Dienstag von 11.00 bis 12.30 Uhr und Donnerstag von 15.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen im Technischen Bürgeramt nach vorheriger terminlicher Absprache unter den Telefonnummern 06221 - 58 25150 und 58 25160 oder per E-Mail unter bauberatung@heidelberg.de möglich.

Anschrift

Technisches Bürgeramt
Verwaltungsgebäude Prinz Carl
Erdgeschoss
Kornmarkt 1
69117 Heidelberg

Telefonische Erreichbarkeit

Montag 8.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

Auskünfte und Erläuterungen zu der Planung werden im Technischen Bürgeramt während der Öffnungszeitenoder nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221 58-23160 auch zu anderen Zeiten.

Planen Sie mit!

Bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem Baugestzbuch haben Sie die Möglichkeit, mehrmals an der Planung mitzuwirken. Das Planungsrecht unterscheidet dabei die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Absatz 1 BauGB) und die öffentliche Auslegung des Entwurfs (§ 3 Absatz 2 BauGB) eines Bebauungsplans. Die Details können Sie dem Regelablauf eines Bebauungsplanverfahrens entnehmen.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs können Sie Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB abgeben. Diese Stellungnahmen bedürfen der Rechtsform und können nur berücksichtigt werden, wenn sie mit Name und Anschrift versehen sind und fristgerecht vorgebracht werden. Wir weisen darauf hin, dass diese Stellungnahmen in anonymisierter Form dem Gemeinderat zur Behandlung vorgelegt werden und dies in öffentlicher Sitzung geschieht. Die Kontakt-Mail hierzu finden Sie auf nebenstehender Visitenkarte.

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