Kliniksozialdienste
Während eines Klinikaufenthaltes besteht für die Patienten selbst sowie für deren Angehörige die Möglichkeit, sich in allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Krankheitsgeschehen und der Frage der Versorgung nach der Klinikentlassung ergeben, an den Kliniksozialdienst zu wenden.
Die Mitarbeiter sind in der Regel Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Kliniksozialdienstes gehören:
- Beratung in persönlichen, familiären, wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen
- Beratung bei Pflegebedürftigkeit
- Unterstützung bei der Antragstellung auf Leistungen der Pflegeversicherung
- Vermittlung von ambulanten Pflegediensten und mobilen sozialen Diensten
(zum Beispiel Essen auf Rädern, hauswirtschaftliche Hilfen) - Beratung und Unterstützung bei der Suche nach Plätzen für die Tages- und Kurzzeitpflege
- Beratung und Mithilfe bei der Suche nach einem Pflegeheimplatz
- Beratung bei der Anregung einer gesetzlichen Betreuung
- Beratung bei Fragen zu Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII, zum Beispiel Hilfe zur Pflege
- Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu Behörden, Krankenkassen, Ämtern, Gerichten etc.
- Vermittlung in Selbsthilfegruppen
- Vermittlung an andere Fachdienste